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Beißattacke Hundehalter hetzt bei Trinkgelage in Salzwedel Dogge auf einen Mann

Das Opfer einer Beißattacke in einem Salzwedeler Garten trug schwere Verletzungen davon. Hundehalter steht vor Gericht.

Von Antje Mewes 08.11.2023, 07:00
Ein Dogo Argentino,  ein ähnlicher Hund wie dieser, hat im Mai in Salzwedel zugebissen.
Ein Dogo Argentino, ein ähnlicher Hund wie dieser, hat im Mai in Salzwedel zugebissen. Foto: dpa

Salzwedel. - Wie schmerzhaft ein Abend mit Freunden im Kleingarten enden kann, musste ein Salzwedeler Mitte Mai dieses Jahres erfahren. Nachdem ihn der Hund des Garteninhabers mehrfach ins Bein gebissen hatte, fand er sich schwer verletzt im Krankenhaus wieder. Der Besitzer des Mischlings aus Argentinischer und Bordeaux Dogge stand am Dienstag wegen des Vorfalls vor dem Amtsgericht Salzwedel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Körperverletzung vor. Denn er soll das stattliche Tier mit einer Schulterhöhe von rund 70 Zentimetern auf das Opfer gehetzt haben.

Bevor der Hund zubiss, war es in der feucht-fröhlichen Runde zu Streitigkeiten gekommen, die in Handgreiflichkeiten übergingen. Er wollte nicht, dass in seinem Garten jemand geschlagen werde. Deshalb habe er den Geschädigten aufgefordert zu gehen. Als dieser ihn darauf am Kragen gepackt und bedrängt habe, sei er in Panik geraten, sagte der Angeklagte aus. Sein Hund sei angelaufen gekommen, „und dann habe ich fass gesagt“, gab der 49-Jährige zu. Er habe nicht gedacht, dass die Dogge tatsächlich zubeißt. Sie sei ein liebes Tier. „Die Enkel können auf dem Hund reiten, das war nur sein Beschützerinstinkt“, rechtfertigte der Angeklagte den Angriff.

Der Story von „der tut nix“ wollte Amtsrichter Klaus Hüttermann keinen Glauben schenken und zeigte die Bilder, die Polizisten von den Wunden des Gebissenen gemacht hatten. „Da ist doch richtig ein Stück Fleisch rausgebissen“, sagte er. Im Laufe der Vernehmung stellte sich heraus, dass der Hund schon vor der Attacke das Fell gesträubt und geknurrt hatte. Er möge es nicht, wenn ihn jemand an den Ohren anfasst und keinen Alkoholgeruch, erklärte der Besitzer. Von Letzterem muss reichlich in der Luft gelegen haben, wie die von der Polizei angeordneten Alkoholtests bei den Beteiligten ergeben haben. Die Werte reichten von 1,83 bis 3,45 Promille. Das spätere Opfer habe „auch noch nach Kräuterschnaps gestunken“, rechtfertigte der Angeklagte die Reaktion des Hundes.

Schnell panisch

Der Staatsanwalt forschte nach, warum er das Tier bewusst auf seinen Gast gehetzt habe. „Ich wurde bei der NVA misshandelt und werde schnell panisch“, begründete er und ergänzte reumütig: „Ich habe wirklich nicht gedacht, dass er zubeißt, das sollte so nicht enden.“

Der 37-jährige Geschädigte und seine 25-jährige Partnerin trugen als Zeugen wenig Erhellendes zum Ablauf des Abends bei. Die junge Frau habe nur gesehen, dass es dem Angeklagten nicht leicht fiel, den Hund zu bändigen. Der 37-Jährige konnte sich an das meiste nicht erinnern. Alle seien betrunken gewesen. Dass der Mann „fass“ gesagt hat, wollen beide nicht gehört haben. Sie alle hätten sich längst ausgesprochen und vertragen. Er habe außer Narben keine bleibenden Schäden davon getragen, so der Geschädigte.

Im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft stellte der Richter das Verfahren ein, trotz eines umfangreichen Vorstrafenregisters des Angeklagten. Das sei kein Freispruch, betonte Hüttermann, aber wegen des vielen Alkohols sei von eingeschränkter Schuldfähigkeit auszugehen.