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Lehrermangel Kommentar zur Kündigung einer Lehrerin durch das Land: Schulamt, setzen, Note 6

Eine Grundschullehrerin wird fristlos entlassen, weil sie ihre Belastungsgrenze erreicht hat und die Zusatzstunde verweigert. Eine Behörde versagt.

Von Gesine Biermann 10.09.2023, 18:57
Gesine Biermann ist Lokalleiterin bei der Volksstimme.
Gesine Biermann ist Lokalleiterin bei der Volksstimme. Foto: vs

Gardelegen - Das Land Sachsen-Anhalt wirft von einem Tag auf den anderen eine Grundschullehrerin aus ihrem Job. Das Land kündigt der 60-Jährigen fristlos. Sie darf ihre Schule nicht mehr betreten, sich nicht von „ihren“ Kindern verabschieden, offensichtlich nicht mal ihre persönlichen Sachen holen ...