Steuerhöhe explodiert Listenhunde werden richtig teuer
Eine neue Satzung hat der Gemeinderat Kuhfelde im Altmarkkreis Salzwedel beschlossen. Damit müssen Halter von gefährlichen Hunden tief in die Tasche greifen.

Kuhfelde. - Für die meisten Vierbeiner in der Gemeinde Kuhfelde bleibt die Steuer unverändert: 15 Euro pro Jahr für den ersten, 30 Euro für den zweiten und 60 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund. Diese Sätze gelten seit 2020 und bleiben in der neuen Satzung, die der Gemeinderat am Dienstagabend im Dorfgemeinschaftshaus Leetze beschlossen hat, unverändert. Doch für Listenhunde und bissige Vierbeiner wird es jetzt richtig teuer. Das sind die Kosten.
Neu ist der Satz für gefährliche Hunde. Für das erste Tier beträgt die Steuer 300 Euro und für jedes weitere 400 Euro jährlich. „Zu den gefährlichen Hunden im Sinne der Satzung zählen auch die sogenannten ’Vorfallshunde’, die beispielsweise in Beißvorfälle verwickelt waren. Davon werden in der Gemeinde Kuhfelde aktuell vier Hunde gehalten“, informiert die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf auf Volksstimme Anfrage.
Ermäßigungen möglich
Neben den bereits auffällig gewordenen Vierbeinern muss auch für sogenannte Listenhunde der erhöhte Satz gezahlt werden. Je nach Bundesland setzt sich diese Liste anders zusammen. In Sachsen-Anhalt stehen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier drauf. In der Gemeinde Kuhfelde sei aktuell ein Listenhund gemeldet, erklärt die Verbandsgemeinde, die für die Erfassung und Besteuerung der Hunde verantwortlich ist. Bei den Listenhunden spielt es keine Rolle, ob diese auffällig geworden sind. Für sie muss der erhöhte Satz gezahlt werden.
Es gibt aber wie bisher Ermäßigungen bei der Hundesteuer. Komplett steuerfrei dürfen Vierbeiner gehalten werden, die als Blindenhund zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für Herdenschutzhunde. Für erfolgreich geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde von anerkannten Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten müssen ebenfalls keine Abgaben gezahlt werden. Geprüfte Jagdhunde fallen ebenfalls in diese Kategorie. Eine Ermäßigung kann für Vierbeiner gewährt werden, die zum Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „GL“, „aG“ oder „H“ besitzen, genutzt werden. Hunde, die der Bewachung von bewohnten Gebäuden dienen, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter Luftlinie entfernt liegen, sind steuerlich ebenfalls ermäßigt.
3000 Euro Einnahmen
Während des Beschlusses der neuen Satzung informierte Kuhfeldes Bürgermeister Günther Serien, dass sich die Einnahmen aus der Hundesteuer bisher auf etwa 3000 Euro belaufen. Die Neufassung der Satzung sei notwendig, weil die alte Fassung nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben des Landes entspreche, erläuterte Serien und erklärte, dass die neue Satzung ein Muster sei, in das lediglich die Steuersätze eingefügt werden müssten. Da die Gemeinderäte keinen Grund sahen, die alten Sätze zu erhöhen, wurde die neue Satzung einstimmig angenommen.