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Munition Waffenbehörde prüft Vorfall in der Schule

Munition in der Grundschule. Dieser Vorfall in Arendsee hat die Waffenbehörde des Altmarkkreises auf den Plan gerufen.

Von Antje Mewes 10.01.2018, 12:03

Arendsee l Nachdem Behördenmitarbeiter am Montag von der Polizei darüber Kenntnis erhalten hatten, dass ein Zehnjähriger seinen Mitschülern in der Grundschule Arendsee Patronen gezeigt hatte, habe es nur noch drei Minuten gedauert, bis sie sich auf den Weg zum Elternhaus des Jungen gemacht hätten. „Da hört der Spaß auf“, erklärt der zuständige Dezernent des Altmarkkreises Hans Thiele auf Nachfrage.

Zu dem Zeitpunkt sei aufgrund der Beschreibung bereits weitgehend klar gewesen, dass es sich nicht um im Wald gefundene Munition handeln konnte. Besorgte Eltern hatten zuvor die Polizei verständigt, informiert der Sprecher des Salzwedeler Polizeireviers, Frank Semisch, auf Anfrage.

Gerade wenn Kinder in Gefahr seien, werde die elterliche Wohnung schon mal auf den Kopf gestellt, beschreibt Thiele. Wenn Waffen, wie im vorliegenden Fall, unverschlossen gelagert würden, berge das höchstes Gefahrenpotenzial. Sie müssten immer in einem sicheren Waffenschrank und getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Das gelte auch dann, wenn beispielsweise ein Jäger von der Jagd nach Hause komme und vielleicht in ein oder zwei Stunden, noch einmal auf Pirsch gehen wolle. Jede Nachlässigkeit im Bezug auf Waffen sei fehl am Platz, betont der Dezernent. „Und wenn ein Kind Zugriff hat, haben wir automatisch ein Problem mit der Zuverlässigkeit des Eigentümers“, sagt er. Deshalb seien auch alle sechs Waffen und die dazugehörige Munition sichergestellt und mitgenommen worden. Auch jene, die verschlossen gelagert wurden. Es gelte, die Bevölkerung und die Kinder zu schützen.

Deshalb gebe es auch regelmäßig Kontrollen bei allen Waffeneigentümern hinsichtlich der Aufbewahrung. Aufgrund einer Aktualisierung des nationalen Waffenregisters haben sie in den vergangenen zwei Jahren einmal öfter Besuch von den Behördenmitarbeitern erhalten. Unstimmigkeiten seien geklärt worden. Das habe bis zum 6. Dezember 2017 gedauert. Nun sei das Register im Altmarkkreis auf dem aktuellsten Stand.

Bei den Kontrollen sei auch darauf hingewiesen worden, dass es neue Vorschriften zur Waffenlagerung gebe. Einige alte Waffenschränke noch aus DDR-Zeiten seien inzwischen nicht mehr geeignet. Dahingehende Mängel müssten abgestellt werden.

Was die Erlaubnis zum Waffenbesitz angehe, gebe es einen Unterschied zwischen Jägern und Sportschützen. Während letztere regelmäßig nachweisen müssen, dass sie ihrem Hobby noch nachgehen, sei das bei Waidmännern nicht so. Wenn sie auf Grundlage des erworbenen Jagdscheins eine Waffenbesitzkarte erhalten, „frage nie wieder einer nach“, sagt Thiele.