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Prozess Hund in Salzwedel brutal totgeschlagen

Mit einer Eisenstange erschlug ein Mann (33) den Hund seiner Mutter. Nun musste er sich in Salzwedel vor dem Amtsgericht verantworten.

15.01.2020, 00:00

Salzwedel l „Er hat den bellenden Hund am Halsband gepackt und ist mit ihm hinter die Laube gegangen. Dann hat der Hund noch einmal gefiept und dann war Ruhe“, erzählt eine Zeugin (57) im Salzwedeler Amtsgericht. Die Ruhe bedeutete in diesem Fall: Der Hund war tot. Mit einer Eisenstange brutal erschlagen, wie der Angeklagte, ein 33-jähriger Stendaler, zugab. Eine vollständige Trümmerfraktur des Schädels, stellte ein Gutachter später fest. „Der Hund ist elendig zu Grunde gegangen“, hielt Richter Klaus Hüttermann fest.

Wegen dieses Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) musste sich der Langzeitarbeitslose vor dem Amtsgericht verantworten. Und die Anklage enthielt ein grauenhaftes Bild. Demnach war der 33-Jährige im Mai 2017 auf der Parzelle seiner Mutter in einer Salzwedeler Kleingartenanlage zu Gast. „Der Angeklagte schlug den Hund seiner Mutter zweimal mit einer Eisenstange ins Genick bis er tot war“, verlas die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“, heißt es in Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes und so stand es auch in der Anklageschrift, die der Täter aber augenscheinlich nicht verstanden hatte.

„Es war nicht ohne Grund“, meinte der Stendaler und gestand gleichzeitig die Tat ohne Umschweife ein. Er berichtete, dass seine Eltern sich damals getrennt hätten und die Mutter nur einen Hund behalten konnte. Sie habe ihn gebeten, das Tier an der Ritzer Brücke einfach auszusetzen. „Das wollte ich nicht, der Hund war immer so tollpatschig“, äußerte der Angeklagte die Sorge, dass es an der Straße zu einem Unfall kommen könne. Freunde, die den Hund aufnehmen wollten, hätten sich nicht gefunden und beim Tierheim hätte die Abgabe wohl Kosten verursacht, glaubte der 33-Jährige.

Im volltrunkenen Zustand habe er dann den Beschluss gefasst, den treuen Vierbeiner zu töten. „Ich war stockbesoffen und bereue das mittlerweile“, erklärte er dem Richter. „Ich wollte das so schnell wie möglich hinter mich bringen.“

Hüttermann klärte den Mann dann zunächst auf, dass dies definitiv kein Grund gewesen sei, den Hund zu töten. „Das Tierschutzgesetz meint mit ‚Grund‘ nicht, dass das Tier im Weg ist“, wurde der Richter deutlich. Nur wenn zum Beispiel Tiere von einem schweren Leiden erlöst werden müssen, könne so ein Grund vorliegen.

Der Mann verwies auf eigene psychische Probleme und seine Alkoholabhängigkeit. Er habe den Hund nach der Tat direkt vor Ort vergraben, gestand er weiter ein. Dies bestätigte im Anschluss auch die genannte Zeugin, sie hatte alles vom Nachbargrundstück aus beobachten müssen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wurde anschließend in ihrem Plädoyer sehr deutlich: „Erschlagen und begraben – er musste einfach weg.“ Für sie sei der Tathergang fast unvorstellbar.

„Sie haben ihn totgeschlagen, weil er im Wege war“, betonte auch der Amtsrichter bei der anschließenden Urteilsverkündung gegen den Mann, der bereits vier Einträge im Strafregister vorweisen kann. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft berichtete, dass derzeit noch zwei Verfahren gegen den Angeklagten wegen Trunkenheit und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte anhängig sind. So lautete das Urteil gegen den Hartz-IV-Empfänger: Geldstrafe in Höhe von 1170 Euro, zahlbar in 90 Tagessätzen.