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Trotz Beschränkung der Wasserentnahme Rasensprengen nach Herzenslust im Altmarkkreis

Seit Juni dürfen Bürger im Altmarkkreis zwischen 10 und 19 Uhr kein Brunnen- oder Oberflächenwasser mehr entnehmen. Wer Gartenwasser nutzt, dem kann das egal sein.

Von Beate Achilles 18.07.2023, 06:00
Sich abkühlen unterm Rasensprenger wie dieser kleine  Mensch hier - für Gartenwasserkunden des VKWA trotz aktuell geltender Entnahmebeschränkung des Altmarkkreises selbst  mittags kein Problem. Allerdings sollten auch sie es mit dem  Bewässern des heimischen Gartens  nicht übertreiben.
Sich abkühlen unterm Rasensprenger wie dieser kleine Mensch hier - für Gartenwasserkunden des VKWA trotz aktuell geltender Entnahmebeschränkung des Altmarkkreises selbst mittags kein Problem. Allerdings sollten auch sie es mit dem Bewässern des heimischen Gartens nicht übertreiben. Symbolfoto: dpa

Altmarkkreis - Zwischen 10 und 19 Uhr dürfen sowohl öffentliche als auch private Grün- und Gartenflächen bereits seit mehr als einem Monat im Altmarkkreis Salzwedel nicht mehr bewässert werden – sofern das Wasser dafür aus einem Brunnen oder aus einem offenen Gewässer stammt. Die Wasserstände im Grundwasser und in Oberflächengewässern seien wegen mangelnder Niederschläge in den vergangenen Jahren zu niedrig, begründet der Altmarkkreis diese Beschränkung. Da erstaunt es, dass diese Entnahmebeschränkung für Gartenwasser nicht gilt, obwohl es sich dabei ebenfalls um Grundwasser handelt.