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Rechte Gewalt Salzwedeler Straftäter verurteilt

Das Landgericht Stendal verurteilte einen Ex-Salzwedeler aus der rechten Szene zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Von Wolfgang Biermann 09.05.2019, 13:01

Stendal/Salzwedel l Das Landgericht Stendal stand dieser Tage vor einer schwierigen Aufgabe. Es hatte für einen über die Salzwedeler Stadtgrenzen bekannten gewalttätigen und der rechten Szene zugerechneten 22-jährigen Ex-Hansestädter eine Gesamtstrafe aus drei rechtskräftigen Verurteilungen von Anfang 2017 bis April 2018 zu bilden.

Schwierig deshalb, weil in der Justiz nicht einfach addiert werden dürfe, wie diesbezüglich auf Anfrage von Landgerichtssprecher Michael Steenbuck zu erfahren war. Erschwerend komme hinzu, dass für den rechtlich als heranwachsend geltenden 22-Jährigen Jugendstrafrecht angewendet wurde. Und das stelle nicht Sühne, wie im Erwachsenenstrafrecht, sondern Erziehung in den Mittelpunkt. Darum sei vom Landgericht für den Angeklagten, der mittlerweile in Niedersachsen unweit von Salzwedel wohnt, eine sogenannte Einheitsstrafe gebildet worden.

Vier Verhandlungstage waren im April in Stendal für den Prozess angesetzt worden. Zwei davon wurden aufgehoben, ein weiterer kam indes hinzu. Am 3. Mai sprach die Jugendkammer dann das Urteil: zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Rein rechnerisch wären drei Jahre und drei Monate zusammengekommen. Einbezogen in das aktuelle Urteil wurden insgesamt drei Urteile des Landgerichts Stendal und des Amtsgerichts Salzwedel.

Demnach hat der 22-Jährige zusammen mit wechselnden Mittätern diverse Straftaten begangen. An dieser Stelle seien nur zwei der als erwiesen angesehenen Körperverletzungen angeführt. So hatten die vermummten Schläger des Nachts am 30. Januar 2016 in Salzwedel ein unschuldiges Pärchen verfolgt und den Mann zusammengeschlagen. Am Boden liegend erlitt er Verletzungen, darunter ein Schädelhirntrauma und Handfrakturen.

Des Weiteren ging es um eine Prügelattacke gegen einen anderen Mann, der von den Angreifern irrtümlich der linken Szene zugerechnet worden war und ebenfalls übel zugerichtet wurde. In einem Prozess wurde der Hauptangeklagte vom Amtsgericht Salzwedel zu 19 Monaten Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Das vom Angeklagten angerufene Landgericht Stendal machte in zweiter Instanz daraus 15 Monate. Am Ende eines erstinstanzlich vor dem Landgericht geführten Prozesses wurde der 22-Jährige Ende 2017 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – ohne Bewährung.

Die dagegen vom Angeklagten beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegte Revision blieb erfolglos. Der BGH wies im August 2018 die Revision zurück. Erst im Nachgang dessen sei jetzt die Einheitsstrafen- bildung erfolgt, erklärte Gerichtssprecher Steenbuck. Gemäß Jugendstrafrecht sei dabei das derzeitige Verhalten des Angeklagten mit ausschlaggebend.

Der gab sich vor dem Landgericht mehr oder weniger geläutert. Er ist aus Salzwedel weggezogen, hat Arbeit und ein regelmäßiges Einkommen. Angeblich lebt er in einer festen Beziehung. Schwer für das Gericht herauszufinden, ob er derzeit noch immer die für eine Verurteilung erforderlichen sogenannten schädlichen Neigungen besitzt.

Nach Aussage eines Kripo-Mannes von der Staatsschutzabteilung im Polizeirevier Salzwedel wurde der 22-Jährige unlängst mehrfach auf Veranstaltungen der AfD in Salzwedel gesichtet. Und das nicht nur als passiver Zuschauer. Einwand des Verteidigers: Die AfD sei keine verbotene Partei. Obwohl die Landeskriminalämter in Sachsen-Anhalt und Hamburg dem Landgericht jegliche Auskunft zum Angeklagten verweigerten und Informationen nicht preisgaben, gelangten Staatsanwaltschaft und die Richter am Ende zu der Auffassung, dass die „schädlichen Neigungen“ beim 22-Jährigen noch immer vorhanden seien.

Wohl hat er in Hamburg ein sogenanntes Antiaggressionstraining (AAT) absolviert. Für die Trainer blieben aber die Hintergründe für die gerichtliche Anordnung des AAT weitgehend im Dunkeln. Sie würden die Gründe für die Verurteilungen in Salzwedel und Stendal nicht kennen, gaben sie als Zeugen im Prozess vor dem Landgericht an. Demnach wussten sie nicht, dass es zumeist um politisch motivierte Taten ging.

Ob der 22-Jährige die ausgeurteilten zwei Jahre und drei Monate antreten wird, gilt als zweifelhaft. Denn das am 3. Mai ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Je mehr Zeit ins Land gehe, desto unwahrscheinlicher sei es, dass er die Strafe komplett absitzen muss, zumal er ja schon etwa acht Monate in U-Haft verbrachte, die auf die Strafe anzurechnen sind, so die Ansicht von Justizinsidern.