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Schießereiprozess Verteidiger beantragt Revision

Der Prozess um einen Gewaltexzess an einem Angelteich in Rohrberg geht in die nächste Instanz.

Von Wolfgang Biermann 20.10.2017, 10:42

Stendal l Das Urteil des Landgerichtes in Stendal vom 9. Oktober im zweiten Prozesskomplex um die Gewaltexzesse am Himmelfahrtstag vorigen Jahres an einem Angelteich in Rohrberg ist nicht rechtskräftig geworden. Zwei zur Tatzeit stark alkoholisierte Gruppen von in Niedersachsen lebenden Spätaussiedlern waren damals aufeinander getroffen. Drei Männer wurden durch Schüsse aus einem Kleinkalibergewehr sowie der Schütze selbst durch Schläge und Tritte verletzt.

Wie berichtet, hatte die 1. Große Strafkammer am 9. Oktober einen bislang rechtlich unbescholtenen 43-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall zu acht Monaten und einen mehrfach vorbestraften 41-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt. Die Freiheitsstrafen waren vom Gericht für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Der 41-Jährige hatte seine Strafe noch im Gerichtssaal angenommen. Wie jetzt zu erfahren war, hat der 43-Jährigen gegen sein Urteil Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Er habe als Haupttäter wohl „aus menschlich nachvollziehbaren, juristisch aber nicht vertretbaren Gründen Vergeltung geübt und sich Genugtuung verschafft“, hatte das Landgericht in der Begründung der achtmonatigen Bewährungsstrafe angeführt. Er habe dem Schützen, der ihn selbst mit einem Schuss in den Bauch verletzt hatte, den Gewehrlauf auf den Kopf geschlagen. Dieser hatte aber nach Auffassung des Gerichts nach einem Gerangel um die Waffe bereits jede Gegenwehr eingestellt.

Er sehe das Handeln seines Mandanten von „Gefahrenabwehr“ gedeckt, zudem habe für ihn die Beweisaufnahme nicht erbracht, dass die Tritte von seinem Mandanten stammen, hatte der Verteidiger, Rechtsanwalt Thorsten Grunow, im Plädoyer gesagt. Notwehr sei zumindest nicht auszuschließen, „darum in dubio pro reo“ – „Im Zweifel für den Angeklagten“. Mit Zustellung des schriftlichen Urteils hat Anwalt Grunow einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Die Revision kann gemäß Strafprozessordnung (StPO) nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht.