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Stellen gestrichen Weniger Schulsozialarbeit nach den Ferien

Die Grundschulen in Apenburg und Pretzier werden in der neuen Förderperiode nicht berücksichtigt.

Von Antje Mewes 22.06.2018, 12:47

Salzwedel l Mit einem Imagefilm will die Netzwerkstelle „Schulerfolg“ auf die hohe Bedeutung der Schulsozialarbeit hinweisen. Am Mittwoch wurde er im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Denn ob und wie es mit der Schulsozialarbeit nach 2020 weitergeht, steht in den sprichwörtlichen Sternen. Zwar ist sie künftig als „Ergänzung zum schulischen Alltag“ im Schulgesetz verankert, das der Landtag Mittwoch beschlossen hat. Doch die Finanzierung ist weiter unklar.

Momentan läuft sie über das EU-Programm „Schulerfolg sichern“ dessen Förderperiode 2020 ausläuft. Thomas Koberstein, Geschäftsführer des Vereins für berufliche Bildung (VfB) bezweifelte in der Ausschusssitzung, dass es auch nach 2020, dann bereits zum dritten Mal, EU-Geld für die Schulsozialarbeit gibt. Der VfB ist Träger der Netzwerkstelle. Er forderte, die Finanzierung auf solidere Füße als die Abhängigkeit von EU-Fördergeld zu stellen. „Wir müssen die Schulsozialarbeit verstetigen“, betonte er.

Dass sie wichtig ist, daran hatte niemand in der Runde Zweifel. „Die Problemlagen sind riesengroß und beginnen eigentlich schon in den Kindertagesstätten“, betonte Koberstein. Für zwei Grundschulen wird es nach den Sommerferien dennoch keine Schulsozialarbeit mehr geben. Denn mit dem Beginn der befristeten zweijährigen Förderperiode ab August sind die Projekte für den Altmarkkreis von 17 auf 15 gestrichen worden.

Leidtragende sind die Lehrer und Schüler in Pretzier und Apenburg. In Apenburg gab es eine halbe Stelle und die Grundschule in Pretzier hatte eine Vollzeitkraft. In dem Ort sollten Migrantenfamilien untergebracht werden, weshalb Schulsozialarbeit für nötig befunden wurde. Das ist aber dann doch nicht so gekommen. Deshalb sei der „Indikator“ weggefallen und Pretzier auf der Prioritätenliste nicht berücksichtigt worden. Der Kreis habe für alle Schulen Sozialarbeit befürwortet und beantragt, betonte Sozialamtsleiterin Jutta Peißig. Die Bewilligungsbehörde für die Förderung ist das Landesverwaltungsamt.