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Gericht Teure Zwiebeln für Salzwedeler Paar

Beim Diebstahl von Zwiebeln auf einem Acker zwischen Mellin und Nettgau ist ein Paar erwischt worden. Jetzt gab es den Richterspruch.

Von Katia Baierlein 22.09.2020, 02:00

Salzwedel l Ein Paar musste sich wegen Diebstahls und Androhung körperlichen Misshandelns vorm Salzwedeler Amtsgericht verantworten. Das Verfahren wurde mit einer Geldstrafe von 200 Euro vorläufig eingestellt.

Eine Auseinandersetzung der etwas anderen Art ereignete sich am 19. Oktober des Vorjahres auf einem Feld zwischen Mellin und Nettgau. In der Anklage heißt es, dass ein Paar Zwiebeln klauen wollte, als der Landwirt vorbei fuhr und sie auf frischer Tat ertappte. Als dieser darauf hinwies, dass das sein Feld sei, soll der Angeklagte seinen Hund mit der Aufforderung „fass“ auf ihn gejagt haben. Der Geschädigte konnte gerade noch in sein Auto fliehen.

Für die angeklagte Frau hätte sich der Vorfall ganz anders zugetragen: Weil der Hund sein Geschäft machen musste, hielt das Paar am Feld an. Sie selbst hätte mit ihm Stöckchen werfen gespielt, ihr Mann eine Zigarette am Auto geraucht.

Anstatt des Stöckchens brachte der Hund jedoch eine Zwiebel vom Feld mit. Just in dem Moment kam der Landwirt angefahren. Das Paar hätte den Hund sofort zurückgerufen. Der Landwirt sei aus dem Auto gestiegen und hätte die vermeintlichen Diebe aufs Übelste beschimpft. Die Angeklagte hätte die Zwiebel, die der Hund gebracht hat, auf seine Ladefläche geworfen, auf der sich Kartoffelsäcke befunden hätten. Geklaut hätten sie aber keine Zwiebeln, betonte sie.

Der Landwirt ist da anderer Meinung und gab an, dass das Paar zwei volle Eimer Zwiebeln auf dem Rücksitz liegen hatte. Außerdem sagte er aus, dass der Mann ihn zuerst als „Penner“ bezeichnet hätte. „Wer klaut denn hier, wer ist denn hier der Penner?“, hätte der Landwirt zurückgefragt, woraufhin der Angeklagte sehr aggressiv reagiert hätte. Die Frau sei deeskalierend dazwischen gegangen.

Zu Protokoll hätte der Kläger damals aber eine andere Version gegeben, zweifelte Richter Klaus Hüttermann. Am Ende standen also vier Zwiebel-Klau-Geschichten im Raum.

Auch die befragten Polizei-Beamten konnten sich nicht mehr so recht erinnern, was der Landwirt ihnen an diesem Tag erzählt hatte. „Hätte der Hund zugebissen, dann könnte ich mich vielleicht noch erinnern, aber es war ja nichts Dramatisches“, sagte einer der Polizisten aus.

Der Hund ist es übrigens, der den Fall überhaupt erst vor Gericht brachte. Denn dieser sei angeblich als Waffe eingesetzt worden.

„Was kostet denn ein Eimer Zwiebel?“, fragte der Richter Klaus Hüttermann. „Fünf Euro“, antwortete der Landwirt. Nach kurzer Beratung einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 200 Euro. Diese muss der Angeklagte innerhalb von vier Monaten in monatlichen Raten von 50 Euro an das Frauenhaus Salzwedel zahlen. „Wenn nur ein Euro fehlt, wird das Verfahren wieder aufgenommen“, sagte Klaus Hüttermann.

Der Angeklagte gab an, gerne einen Taxischein machen zu wollen. Eine Vergangenheit mit Vorstrafen könne diesem im Wege stehen, mahnte Hüttermann. Für die Frau sei das Verfahren wegen geringerer Schuld vollständig eingestellt. „Ich hoffe, dass sie auf diesem Platz nie wieder sitzen müssen“, so der Richter.