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Tierschutz Exoten auf dem Altmarkhof

Sie stammen von weit entfernten Kontinenten, leben aber nicht im Zoo, sondern in Häusern und auf Höfen im Altmarkkreis Salzwedel.

16.07.2019, 09:42

Salzwedel l Schlangen, Papageien, Schildkröten oder gar Bartagamen (eine mittelgroße Echsenart) – auch im Altmarkkreis gibt es eine Vielzahl an Tierfreunden, die sich ihr Zuhause mit exotischen Mitbewohnern teilen. Doch bei der Haltung von Tieren aus anderen Klimazonen gibt es einiges zu beachten, bei illegaler Haltung drohen teils empfindliche Strafen.

Im kleinen Ort Gieseritz bei Wallstawe sorgt seit ein paar Monaten die Haltung von kleinen Weißbüschelaffen für Aufregung. Die Tiere, die normalerweise in Wäldern im Nordosten Brasiliens beheimatet sind, sorgten ihm Wallstawer Gemeinderat für viele Fragen der Ratsmitglieder.

Auf Nachfrage der Volksstimme berichtete Kreissprecherin Birgit Eurich, dass der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die Haltung dieser Exoten noch nicht bekannt gewesen sei. Ein Kontrolle durch das Veterinämt soll zeitnah erfolgen. Die Halterin hatte gegenüber der Volksstimme bereits betont, dass sie die nötigen Nachweise zum Besitz der Tiere hat und die kleinen Primaten bei ihr auch artgerecht gehalten werden.

Etwa 100 weitere Besitzer exotischer Tierarten sind der Naturschutzbehörde im Altmarkkreis bekannt. Die Mitarbeiter betonen aber, dass es vermutlich deutlich mehr Halter gibt, die besonders oder streng geschützte Lebewesen besitzen. „Der Grund dafür liegt einerseits in der Unwissenheit der Betroffenen, auf der anderen Seite ist jedoch mit Haltern zu rechnen, die ihre Tiere bewusst einer Anmeldung entziehen, da deren Haltung illegal erfolgt“, gibt Birgit Eurich die Angaben eines zuständigen Mitarbeiters weiter.

Und bei illegaler Haltung drohen teils empfindliche Strafen. Klar ist: Wer besonders geschützte Arten hält, ist verpflichtet dies dem Altmarkkreis zu melden.

Im Ahlumer Tierheim, betrieben vom Allgemeinen Tierhilfsdienst, kennen sie sich mit Hunden, Katzen oder Pferden aus. Doch auch Exoten sind dort keine absolute Seltenheit mehr. „Wir haben hier schon mal eine Bartagame oder Schildkröten als Fundtiere“, berichtet die zweite Vorsitzende des Vereins, Jana Kersten. Der eine oder andere Papagei war auch schon in der Obhut der Tierschützer. „Aber die Regel ist das nicht“, betont Kersten auch. Für die Pflege dieser außergewöhnlichen Schützlinge werden die dortigen Tierheimmitarbeiter regelmäßig ausgebildet. „Und wir belesen uns“, anwortet Jana Kersten auf die Frage, was geschieht, wenn ganz plötzlich ein tierischer Exot aufgenommen werden muss.

Ansonsten stehe das Team im Austausch mit dem zuständigen Veterinäramt, bei dem es Kontakte zu Haltern spezieller Arten gebe. „Spinnen hatten wir noch nicht“, erzählt Kersten, doch ein spezielles Terrarium könne man für diesen Fall bestimmt auch schnell auftreiben.

Bei Altmärkern, die streng geschützte Tierarten besitzen, gibt es nach Angaben des Altmarkkreises Stichprobenkontrollen durch Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde. „Dabei wird die erforderliche Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht in Verbindung mit der Herkunft der Tiere geprüft“, teilt die Kreissprecherin mit. Dabei werde das besondere Augenmerk natürlich auf den Zustand der Tiere und deren artgerechte Haltung gelegt. Seien Verstöße festzustellen, werde das Veterinäramt hinzugezogen.

Und in einigen Fällen mussten bereits Exoten in der Region beschlagnahmt und vom Amt eingezogen werden. So berichtet die Untere Naturschutzbehörde beispielhaft von der Haltung einer Grünen Meerkatze, deren Herkunft nicht eindeutig geklärt werden konnte. Außerdem wurde der Primat nicht artgerecht gehalten. Des Weiteren seien auch schon Papageien eingezogen worden.

In anderen Fällen machten die Kreismitarbeiter vom sogenannten Verfügungsverbot gebrauch. Das ist möglich, wenn der Tierhalter sich selbst meldet beziehungsweise einen Verstoß nicht selbst verschuldet hat. Dann behält er das Tier, darf es aber ohne Erlaubnis der Kreisbehörde nicht weiter verkaufen oder abgeben.