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Verhandlung Familienzwist vor Gericht ausgetragen

Weil eine Salzwedelerin ihrem Schwiegervater in spe das Gesicht zerkratze, musste sie sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Von Alexander Rekow 19.02.2019, 05:00

Salzwedel l Weil eine 26-Jährige ihrem künftigen Schwiegervater das Gesicht zerkratzt hat, fand sie sich auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Salzwedel wieder. Das Opfer wollte keine Haftstrafe für sie, sondern vielmehr einen Denkzettel – und der kam auch an.

Ziemlich bedröppelt saß die 26-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichtes, als ihr die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage vorlas. Die arbeitslose Mutter von drei Kindern soll im April vergangenen Jahres ihren Schwiegervater in spe körperlich misshandelt haben. Und zwar derart, dass der 54-Jährige mehrere tiefe Kratzer im Gesicht davontrug.

„Sie räumt den Vorwurf ein und lässt ausrichten, dass es ihr leid tut“, erklärte ihr Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung. Denn äußern wollte sie sich selbst nicht. Dass ihr die Gesamtsituation mehr als unangenehm war, war der jungen Mutter durchgehend anzusehen.

„Das sieht ja aus wie im Horrorfilm“, sagte Richter Klaus Hüttermann, als er sich ein Foto des zerkratzten Gesichtes ansah. Auch der 26-Jährigen streckte er das Foto vor die Nase, welche beschämt darauf blickte. „Das ist der Vater ihres Freundes und der Opa ihrer Kinder“, sagte der Richter, der wissen wollte, wie es um das Familienverhältnis zwischen der 26-Jährigen und ihrem künftigen Schwiegervater bestellt ist. „Ich habe mit ihm nicht viel zu tun“, entgegnete sie beinah flüsternd von der Anklagebank. Das Schweigen war gebrochen. „Also, warum haben sie ihn gekratzt?“, wollte Klaus Hüttermann wissen. „Ich hatte Angst vor der Polizei – er hat mich am Arm festgehalten“, antwortete sie. Denn vorher habe sie kleine Steine gegen das Fenster ihres Freundes geworfen. „Das mache ich immer so.“ Doch statt des Freundes kam ihr Schwiegervater in spe zur Haustür. „Er hat es mitbekommen und dann hatten wir eine Auseinandersetzung.“ Dazu kam es, weil die 26-Jährige nicht akzeptieren wollte, dass der 54-Jährige sie des Hofes verwiesen hatte. Stattdessen stellte sie ihren Fuß zwischen die Tür. „Ich habe nicht auf ihn gehört“, erzählte sie weiter. Und so kam es schließlich zu ihrer Kratzattacke. „Haben Sie sich denn wenigstens entschuldigt?“, fragte der Richter. Ein leises Ja kommt von der Anklagebank.

Richter Klaus Hüttermann war fortan klar, dass er offensichtlich einen Familienstreit zu schlichten hatte. Und so bohrte er tiefer nach und wollte wissen, ob die Salzwedelerin in der Familie akzeptiert werde. „Es geht ihm auf den Sack, dass ich zu Hause bin“, erwiderte die junge Mutter.

Ob das wirklich so ist, sollte der 54-Jährige selbst erläutern. Er war als Zeuge geladen. Vorab bekam er aber die Gelegenheit, den Vorfall aus seiner Perspektive zu schildern. „Ich saß an dem Tag im Garten und sah sie Steine gegen das Fenster meines Sohnes werfen“, begann er zu erzählen. Da sie alkoholisiert gewesen schien und Krach machte, sollte sie gehen. Auch, da der Salzwedeler gegenüber seinen Nachbarn nicht unangenehm auffallen wollte. Da die Angeklagte dies aber nicht einsah, verständigte der 54-Jährige die Polizei. Eine Rangelei zwischen den beiden begann, woraufhin es eskalierte. „Sie hat meine Brille runtergeschmissen und mir vier Kratzer verpasst“, erklärte das Opfer. „Aber sie ist vom Prinzip ihre Schwiegertochter“, redet der Richter auch dem 54-Jährigen ins Gewissen.

Von hier an wurde klar, dass es in dieser Verhandlung mehr um einen Denkzettel als um eine Verurteilung ging. Denn der 54-Jährige fühle sich wohl mit seinen Enkelkindern und will auch, dass dies so bleibe. „Ich möchte nicht, dass die ins Gefängnis kommt. Aber sie soll ein geregeltes Leben führen“, erklärte er. Dass seine künftige Schwiegertochter nach dem Hauptschulabschluss keine Ausbildung machte und seit jeher arbeitslos ist, ärgere ihn. „Sie macht Sozialstunden im Tierpark – aber das befriedigt mich nicht“, wurde er deutlich. Er respektiere, dass die 26-Jährige die Kinder versorgt. Doch nur dabei solle es aus seiner Sicht nicht bleiben. „Früher war die Polizei öfter da“, erinnerte sich der Salzwedeler. Das sei seit dem Vorfall aber nicht mehr der Fall. Für den Richter, der die Szenerie im Gerichtssaal genau beobachtete, schien der Fall klar: „Das ist eigentlich ein Fall für einen Sozialarbeiter.“

Da der 54-Jährige es unterm Strich nicht auf eine Verurteilung seiner künftigen Schwiegertochter absah, sondern ihr vielmehr einen Denkzettel verpassen und zum Umdenken animieren wollte, wurde das Verfahren ohne Auflagen und wegen geringer Schuld eingestellt. „Das ist eine Warnung“, gab der Richter ihr abschließend mit auf den Weg.