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Corona-Pandemie Weiterhin Testpflicht in der Innengastro im Altmarkkreis Salzwedel

In der Innengastronomie wird es im Altmarkkreis Salzwedel vorläufig keine Ausnahmen von der Testpflicht geben.

16.06.2021, 16:57
In der Innengastronomie soll es im Altmarkkreis Salzwedel vorerst bei der Testpflicht bleiben.
In der Innengastronomie soll es im Altmarkkreis Salzwedel vorerst bei der Testpflicht bleiben. Foto: dpa

Altmarkkreis - ao

Auch nach angekündigten Lockerungen mit Blick auf die Regeln in der Corona-Pandemie weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Testpflicht für den Besuch einer Innengastronomie bestehen bleibt. In Gaststätten sei weiterhin der Zutritt zum Verzehr von Speisen und Getränken nur zu gewähren, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt oder vor Ort ein Test vorgenommen wird, heißt es dazu vom Presseteam des Landkreises. Ausgenommen sind weiterhin Genesene und vollständig Geimpfte.

„Die 14. Eindämmungsverordnung soll künftig für Landkreise lediglich die Möglichkeit eröffnen, Ausnahmen von der Testpflicht zu machen, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 35 an 10 aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet“, informiert das Presseteam. Ob die Kreisverwaltung davon Gebrauch mache, hänge vom Infektionsgeschehen ab und werde zu gegebener Zeit bewertet.

Übrigens: Der 7-Tage-Inzidenzwert ist leicht gestiegen. Von vormals 13,2 auf 15,6. Damit bleibt die Westaltmark im Landesvergleich Spitzenreiter im negativen Sinn.