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Windpark Höhenbegrenzung sorgt für Ärger

Der Betreiber des Windparks Chüden/Stappenbeck plant ein Repowering. Doch das Bauamt will die Höhenbeschränkung nicht aufheben.

Von Fabian Laaß 07.07.2018, 03:00

Salzwedel l Es gibt Ärger im Windpark Chüden/Stappenbeck. Es handelt sich dabei nicht etwa um Anlieger, die sich über die Auswirkungen der Windräder auf ihre Lebensqualität beschweren. Im Gegenteil – die Anwohner, Landwirte und Ortschatsräte ärgern sich über das städtische Bauamt. Dieses weigert sich bislang, eine im Windvorranggebiet geltende Höhenbeschränkung aufzuheben. Damit wird das sogenannte Repowering verhindert.

Nach Informationen der Volksstimme lässt die Stadtverwaltung derzeit einen neuen Flächennutzungsplan für die Hansestadt Salzwedel von einem Braunschweiger Büro aufstellen. Im Zuge dieses Verfahrens gab es die Möglichkeit für Unternehmen oder Privatpersonen, eine Stellungnahme abzugeben. Dies nutzte der Windparkbetreiber, die UKA Meißen Projektentwicklung GmbH, im Dezember 2017 und regte eine Abschaffung der Höhenbeschränkung an. „Mit der Festlegung von Höhenbeschränkungen kann das Potenzial für die Nutzung der Windenergie nicht voll ausgeschöpft werden“, schreibt das Unternehmen. Die Nutzung der Windenergie werde aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise sogar unterbunden.

UKA plant, die bisherigen neun Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 91,5 Metern durch sechs größere und deutlich effizientere Windräder zu ersetzen. Die neuen Anlagen sollen eine Höhe von rund 200 Metern haben. „Die Höhenbeschränkung von 85,5 bis maximal 150 Metern stellt eine Beschränkung dar, die jegliche Planungsabsichten per se unterbindet“, so UKA. Ein wirtschaftlicher Betrieb sei mit den wenigen, auf dem Markt erhältlichen Anlagen mit einer Höhe von 150 Metern nicht möglich, eine Weiterentwicklung des Parks somit von vornherein ausgeschlossen.

Doch nicht nur das Unternehmen fordert die Aufhebung der Höhenbeschränkung im neuen Flächennutzungsplan. Im Dezember 2017 hatten sich die 45 Landeigentümer ebenfalls für die Aufhebung ausgesprochen, ebenso die Agrarerzeugergemeinschaft Pretzier, der Pretzierer und Stappenbecker Ortschaftsrat sowie die Tier- und Saatzucht Mahlsdorf GmbH.

„Die Höhenbeschränkung ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt und muss abgeschafft werden“, fordert der Pretzierer Bernd Joachim Schulz. Er ist einer der Landeigentümer und sieht das städtische Bauamt in der Pflicht. Nach Volksstimme-Informationen gibt es die Höhenbegrenzung nur für das Vorranggebiet (VRG) Chüden/Stappenbeck. Im VRG Liesten/Jeggeleben und VRG Cheine gibt es sie nicht. Dort sprechen andere Punkte gegen den Ausbau. UKA besitzt in Liesten keine Windkraftanlagen. In Cheine bestehen unüberbrückbare naturschutzrechtliche Hindernisse aufgrund geschützter Vogelarten. „Eine Planung kann dort nicht sinnvoll verfolgt werden“, schreibt UKA dazu.

Für Bernd Joachim Schulz ist die Sache eindeutig. „Im Bauamt will man mit allen Mitteln verhindern, dass der Windpark Chüden/Stappenbeck repowered wird.“ Rein finanziell würde sich das Vorhaben für die Hansestadt durchaus lohnen. Bis zu 1,5 Millionen Euro aus Gewerbesteuer- und Pachteinnahmen könnten in die Stadtkasse fließen – allerdings über eine Laufzeit von 20 Jahren. UKA hatte der Stadtverwaltung einen Vertragsentwurf für eine Vorauszahlung der Gewerbesteuer für die ersten sieben Betriebsjahre der neuen Windräder zugeschickt. In dem der Volksstimme vorliegenden Papier ist von rund 60 000 Euro die Rede.

Die Verwaltung möchte allerdings lieber eine Zahlung der real anfallenden Gewerbesteuer pro Jahr. „Die Hansestadt Salzwedel müsste einen Teil der angebotenen Vorauszahlungen der Gewerbesteuer in eine Rückstellung stellen. Aus dieser müssten dann mögliche Erstattungen an den Betreiber gezahlt werden“, erklärt Stadtsprecher Andreas Köhler auf Nachfrage. Das heißt, die Verwaltung könnte über das Geld nicht sofort verfügen. Anders verhält es sich mit insgesamt 150 000 Euro, die UKA als Einmalzahlung auf das Stadtkonto überweisen würde.

Die Volksstimme wollte von der Stadt wissen, ob die Höhenbeschränkung für den Windpark Chüden/Stappenbeck im neuen Flächennützungsplan aufgehoben wird. Falls nicht, sollte das Bauamt eine Begründung liefern. Leider waren sowohl Bauamtsleiterin Martyna Hartwich als auch die zuständige Sachbearbeiterin aufgrund von Urlaub nicht erreichbar. Die Anfrage blieb daher unbeantwortet.