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Winterdienst Der Winter kann in Salzwedel kommen

Für den Winter ist der Bauhof in Salzwedel gut gerüstet. Die Verwaltung weißt auf die Pflichten der Grundstückseigentümer hin.

Von Fabian Laaß 22.11.2017, 00:01

Salzwedel l Geht es nach den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs, kann der Winter kommen. Schließlich sind die Vorbereitungen für den Winterdienst so gut wie abgeschlossen. „Zwei Fahrzeuge sind bereits für den Winterdienst umgerüstet. Die anderen Fahrzeuge werden je nach Wetterprognose umgebaut. Sie sind derzeit in die alltägliche Arbeit des Bauhofes eingebunden“, berichtet Andreas Köhler, in der Stadtverwaltung zuständiger Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit.

Wie im Vorjahr sind insgesamt acht Touren für den Winterdienst geplant, sechs davon mit Schiebeschild und Streuaufbau, zwei für den „manuellen Winterdienst“ vor städtischen Objekten, Übergängen und an Bushaltestellen. Denn genau wie Grundstückseigentümer ist auch die Hansestadt in der Pflicht, die eigenen Flächen sowie öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten frei zu halten.

„Der Winterdienst der Hansestadt ist nach Schwerpunktkategorien beziehungsweise Gefahrenbereichen eingeteilt und erfolgt vor allem an stark befahrenen Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, kombinierten Rad- und Gehwegen sowie an frequentierten öffentlichen Einrichtungen“, erklärt Andreas Köhler. Für genügend Streumaterial hat die Stadt bereits gesorgt. So wurden in den vergangenen Tagen zwei Silos mit insgesamt 84 Tonnen Streugut aufgefüllt. Außerdem befinden sich in der Lagerhalle des Bauhofes weitere 50 Tonnen Salz-Splitt- und Salz-Sandgemisch.

„Der Winterdienst auf innerörtlichen Gehwegen obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Hier ist eine Breite von mindestens 1,50 Meter freizuhalten. Bei Nichtvorhandensein eines Gehweges ist auf der Fahrbahn eine Gehbahn von einem Meter Breite freizuhalten. Bei gemeinsamen Geh -und Radwegen gilt die nicht der Fahrbahn zugewandte Hälfte als zu räumender Gehweg“, sagt Andreas Köhler

Bei Eis und Glätte sollten die Gehwege mit Sand, feinem Kies, Splitt oder Sägespänen abgestreut werden. Der Einsatz von Streusalz ist nur bei extremer Eisglätte gestattet. Chemikalien dürfen nicht verwendet werden. Nach 18 Uhr gefallener Schnee und Eisglätte sind werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der nach 7 Uhr angefallene Schnee und entstandene Eisglätte sind nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen.

Die Winterdienstbereitschaft des Bauhofs läuft werktags von 4 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 20 Uhr.