1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. 15-Kilometer-Regel im Salzlandkreis

Coronavirus 15-Kilometer-Regel im Salzlandkreis

Die coronabedingte Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist im Salzlandkreis in Kraft getreten.

Von Paul Schulz 12.01.2021, 16:26

Schönebeck/Staßfurt l Trotz immer einschneidenderen Maßnahmen gelingt es bisher nicht, die Ausbreitung der Corona-Pandemie effektiv auszubremsen. Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit wurde durch Landrat Markus Bauer (SPD) Dienstagabend, 12. Januar 2021, in Form einer Rechtsverordnung erlassen. Ab Mittwoch gilt diese im Salzlandkreis. Abhängig ist das vom sogenannten Inzidenzwert. Liegt dieser über einen Zeitraum von fünf Tagen über einem Wert von 200, dann ist der Landkreis laut der neuesten Eindämmungsverordnung des Landes nicht nur ermächtigt, sondern auch verpflichtet, die Bewegungsfreiheit der Bürger einzuschränken. Dieser Fall ist nun eingetreten. Am Dienstag lag der Kreis mit einer Inzidenz von 254,33 weiterhin über der 200er-Marke.

Damit kommt die Einschränkung nun in Form des bereits viel diskutieren 15-Kilometer-Radius. Weiter dürfen sich Bürger im Salzlandkreis jetzt nicht von ihrem Wohnort entfernen, es sei denn, es gibt einen „triftigen Grund". Triftige Gründe sind der Weg zur Arbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, medizinische Anliegen wie der Gang zum Arzt oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Tagestouristische Ausflüge sind laut Verordnung explizit kein triftiger Grund. Die Beschränkung darf erst aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert fünf Tage am Stück wieder unter der 200er-Schwelle liegt.

„Der Radius von 15 Kilometer bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Gemeinde oder Verbandsgemeinde des Wohnortes der betroffenen Person", heißt es in der Eindämmungsverordnung des Landes. Innerhalb der eigenen Gemeinde können sich die Bürger also weiterhin frei bewegen, da die 15 Kilometer erst ab der Gemeindegrenze gelten. Ein Beispiel: Auch für einen Einwohner aus Breitenhagen, einem süd-östlichen Ortsteil der Einheitsgemeinde Barby, gelten die 15 Kilometer ringsum ab der Gemeindegrenze. Somit kann die Person beispielsweise auch in das mehr als 15 Kilometer entferne Schönebeck fahren, da die Grenze im Norden der Einheitsgemeinde weniger als 15 Kilometer von Schönebeck entfernt ist.

Weiterhin ist die vom Gesundheitsministerium organisierte Terminvergabe für die Coronaschutzimpfungen in der Kritik. Aber nicht nur die Bürger, sondern auch Landrat Markus Bauer monieren den derzeitigen Ablauf. Bauer würde die Vergabe der Termine gern in der Hand des Kreises sehen. „So können wir besser gewährleisten, allen Menschen im Landkreis schnell und vor allem nahe des eigenen Wohnorts ein Impfangebot gegen das Corona-Virus unterbreiten zu können“, so der Landrat. Kreissprecher Marko Jeschor ergänzt, dass man so dem „Impftourismus“ entgegenwirken könne.

Beim Gesundheitsministerium verteidigt man indes die derzeitige Strategie. „Ziel ist, möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen und Impfstoff möglichst effektiv einzusetzen“, heißt es aus der Pressestelle des Ministeriums. Es sei „richtig und gut“, dass Impftermine nicht nur am Wohnort vereinbart werden können. Solidarität sei in diesem Zusammenhang ein zentrales und wichtiges Prinzip. Zudem würde sich die Verteilung auf Dauer ohnehin ausgleichen. Im Grunde geht es dem Geseundheitsministerium also darum, dass einfach möglichst viele Menschen im Land geimpft sind – egal, wie und wo das erledigt wird.

Das Ministerium räumt aber auch ein, dass aktuell nur wenige Termine angeboten werden können, weil der Impfstoff sehr knapp ist und weil die Impfzentren erst hochfahren. „Gerade jetzt wird es also vergleichsweise häufig der Fall sein, dass vor der Haustür kein Termin zu bekommen ist. Nicht immer ist es eine sinnvolle Alternative, dann weitere Strecken in Kauf zu nehmen“, informiert die Pressestelle des Ministeriums. Die Impfwilligen sollten nach ein paar Tagen erneut versuchen, einen Termin zu vereinbaren.

Das Durcheinander um die Vergabe der Impftermine und die möglicherweise weiten Fahrtstrecken zum Impfzentrum treibt auch Frank Schiwek in Schönebeck um. Der ehrenamtliche Geschäftsführer des Allgemeinen Behindertenverbandes in Sachsen-Anhalt (Abisa) habe bereits Kontakt mit dem Salzlandkreis aufgenommen, um auf die Probleme hinzuweisen. „Wir prüfen gerade, ob und wie wir bei der Beförderung zum Impfzentrum in Staßfurt vielleicht helfen können. Ob sich vielleicht gemeinsam Wege erledigen lassen“, sagt Schiwek. Zudem habe man im „Haus Luise“, wo der Verband seinen Sitz hat, den Senioren bei der Beantragung eines Impftermins geholfen. „Vor allem mit der Online-Beantragung, kommen viele ältere Menschen nicht zurecht“, sagt Frank Schiwek.

An dieser Stelle wirkt eine Aussage des Gesundheitsministeriums durchaus sehr passend: Solidarität ist ein zentrales und wichtiges Prinzip.