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Aus dem Gericht Die Frau im dunklen Mercedes

Eine offensichtliche Trunkenheitsfahrt landete nun vor Gericht.

Von Bernd Kaufholz 10.08.2016, 10:36

Schönebeck l Es war spät abends, als Anwohner in Barby am 9. Dezember vergangenen Jahres Hilferufe hörten. Ihnen lief eine völlig durchnässte Frau in die Arme. Ihr Auto stand in der Saale, die etwa 300 Meter von der Fährstelle Barby in die Elbe mündet. Der Fall landete vor Gericht.

War es Stress mit dem Partner? War es Ärger bei der Arbeit? Oder waren es einfach nur ein paar Gläschen zur Entspannung? Diese Fragen wurden allerdings beim Prozess gegen eine 46-Jährige nicht beantwortet. Das Ergebnis der Fahrt mit einem ansehnlichen Blutalkoholwert von 1,26 Promille hingegen schon.

Am 9. Dezember hatten Anwohner um 23.05 Uhr rund 400 Meter von der Elbfähre Barby Hilfeschreie gehört. Wenig später trafen sie auf eine völlig durchnässte Frau. Ihr Auto – ein dunkler Mercedes – stand rund 300 Meter vom Ufer entfernt im Fluss. Die Polizei wurde alarmiert, und die Beamten stellten fest, dass die Unfallfahrerin, die berichtete, dass sie sich selbst aus dem Auto befreien konnte, nicht nüchtern war. Wie sie am hohen Saaleufer „unbeabsichtigt“ in den Fluss fahren konnte, war zuerst völlig unklar.

Was folgte, war ein Strafbefehl über 1500 Euro wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt, zusätzlich eine Fahrerlaubnissperre von neun Monaten. Doch gegen diesen legte Anett P. Einspruch ein. Und Richter Eike Bruns musste nun entscheiden, ob es sich wirklich um eine Straftat gehandelt hat oder ob es eine Verquickung widriger Umstände war, die den Benz ins Wasser rollen ließ. Sinngemäß sprach die Betroffene davon, völlig unalkoholisiert an die Saale gefahren zu sein. Dort habe sie geparkt (Ob sie in jener Dezembernacht auf den Sonnenaufgang gewartet hat, konnte nicht mehr festgestellt werden). Im Auto habe sie dann etwas getrunken. Irgendwann habe sie zum Handy greifen wollen und dabei unbeabsichtigt die Handbremse gelöst. Das Ergebnis ist bekannt.

Doch der Strafrichter konnte sich mit dieser Version nicht anfreunden. Nach einer Beratung mit ihrer Anwältin zog die Betroffene dann auch ihren Komplett-Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und beanstandete nur noch die Höhe der Strafe. Da P. diesmal ihre finanziellen Verhältnisse darlegte, halbierte das Gericht die Geldstrafe. Da ihr der Führerschein bereits vor einigen Monaten abgenommen wurde, gilt der Entzug nur noch für drei Monate.