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Bürgermeisterwahl Bürgermeisterwahl: Klaus Kirchleitner aus Bayern will die Wahl zum Bürgermeister in Calbe (Saale) anfechten

Kandidat aus Süddeutschland fechtet den Wahlsieg von Amtsinhaber Sven Hause an.

Von Thomas Höfs 15.06.2021, 15:49
Klaus Kirchleitner hat die Hoffnung, Calbes Bürgermeisterposten zu ergattern, noch nicht aufgegeben
Klaus Kirchleitner hat die Hoffnung, Calbes Bürgermeisterposten zu ergattern, noch nicht aufgegeben Foto: Paul Schulz

Calbe - Bürgermeister-Kandidat Klaus Kirchleitner hat über seinen Anwalt Josef Rackl gegen das Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 6. Juni offiziell Einspruch eingelegt. Damit reagiert der Bewerber innerhalb der gesetzlichen Frist nach der Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung.

In drei Punkten sieht Klaus Kirchleitner Verstöße gegen das Wahlrecht und damit gegen die Chancengleichheit bei der Bürgermeisterwahl. So beklagt er, dass der Bürgermeister-Kandidat Sven Kaulbars in der Berufsbezeichnung auf dem Stimmzettel bei der Wahl als „Allianzgeneralvertreter“ aufgeführt wurde. „Diese Angabe ist rechtswidrig, da hier keine Berufsbezeichnung aufgeführt wurde, sondern unter Bezugnahme auf das Versicherungsunternehmen Allianz AG entweder Wähler zur Stimmabgabe motiviert oder durch Angabe von Allianz abgehalten worden sind“, schreibt der Anwalt an Stadtwahlleiterin Isabel Jaekel. Klaus Kirchleitner hält die Angabe auch aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig. Er habe so etwas noch nicht erlebt, meint er.

Briefwahl: Unterlagen im Karton

Zudem wird der Vorwurf erhoben, dass in der Verwaltung am Wahltag abgegebene Briefwahlunterlagen offen in einem Karton aufbewahrt wurden, anstatt sie in die dafür vorgesehene Briefwahlurne unverzüglich zu werfen. Für den Vorwurf gäbe es einen Zeugen und auch ein Foto, mit einem Smartphone gemacht. Der von Klaus Kirchleitner angeführte Zeuge hatte nach der Darstellung seines Rechtsanwalts einen Mitarbeiter im Rathaus auf die offen liegenden Briefwahlunterlagen angesprochen. Im Ergebnis habe sich der Zeuge von dem Mitarbeiter beleidigt gefühlt und anschließend Strafanzeige bei der Polizei erstattet, heißt es weiter in dem Schreiben des Rechtsanwaltes an die Stadtwahlleiterin.

In einem weiteren Punkt zweifelt der Anwalt die Richtigkeit der ausgezählten Briefwahlstimmen an. Nach dem veröffentlichten Ergebnis hatte es 907 Briefwahlstimmen bei der Bürgermeisterwahl gegeben. Elf davon seien ungültig gewesen. Ein von dem Anwalt benannter Zeuge hatte seinen Briefwahlumschlag in der Stadtverwaltung drei Tage vor der Abstimmung abgegeben und sei mit der laufenden Nummer 952 registriert worden, heißt es weiter. „Es ist daher davon auszugehen, dass die Differenz der Briefwahlunterlagen (952/907) verloren gegangen sind oder auf dem Postweg untergegangen waren.“ Dieser Sachverhalt ist anhand der vorhandenen Unterlagen noch zu prüfen. Klaus Kirchleitner geht davon aus, dass möglicherweise Briefwahlunterlagen nicht bei der Auszählung berücksichtigt wurden und es deshalb zu der Differenz gekommen ist. Weiter heißt es: „Auch dieser Umstand hat dazu geführt, dass offensichtlich Stimmen nicht gezählt wurden, die bei der Wahlleitung eingegangen waren. Dies im Zusammenhang mit der Verwahrung von Briefunterlagen in offenen Kartons legt die Vermutung nahe, dass hier Wählerstimmen abhandengekommen sind und die Wahl dadurch entscheidend verfälscht wurde.“

Der Anwalt beantragt bei der Stadtwahlleiterin, das Ergebnis der Bürgermeisterwahl aufzuheben und die Wahl erneut durchzuführen nach den Regelungen im Land.

Der Calbenser Stadtwahlleiterin Isabel Jaekel lag gestern das Schreiben noch nicht vor, sagte sie auf Nachfrage der Volksstimme. Sie müsse sich zunächst damit beschäftigen, wenn ihr der Einspruch vorliege. Nach dem Kommunalwahlgesetz des Landes ist ein Einspruch gegen das Ergebnis einer Wahl innerhalb von zwei Wochen zulässig. Die Stadtwahlleiterin muss auf den Einspruch unverzüglich mit einer Stellungnahme reagieren.

Stadtrat muss entscheiden

Zuständig für eine Entscheidung, ob die Einsprüche berechtigt und möglicherweise zu einer Wiederholung der Wahl führen, ist der Stadtrat. In öffentlicher Sitzung haben die Volksvertreter sich hier mit dem Einspruch und der Stellungnahme der Stadtwahlleiterin auseinanderzusetzen. In der Verhandlung über den Einspruch sind zudem alle Beteiligten auf Antrag zu hören, heißt es weiter. Beteiligte an der Wahl dürfen nicht mit abstimmen. Nach Prüfung der Vorwürfe hat der Stadtrat bei der Entscheidung mehrere Optionen, die durch das Kommunalwahlgesetz vorgegeben sind. So kann er den Vorwürfen stattgeben, aber das Wahlergebnis dennoch feststellen, weil die Einwände nicht dazu führen, dass es sich ändert. Der Stadtrat kann die Einwände aber auch für so schwerwiegend halten, dass er das Ergebnis für ungültig erklärt und eine neue Wahl ansetzt. In allen Fällen muss der Stadtrat seine Entscheidung begründen. Danach stehen den Betroffenen der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht offen.

Bei der Bürgermeisterwahl in Calbe am 6. Juni hatte Amtsinhaber Sven Hause mit einem Wahlergebnis von 69,45 Prozent deutlich gewonnen und sich gegen drei Mitbewerber durchgesetzt. Klaus Kirchleiter errang 10,82 Prozent der Wählerstimmen nach dem veröffentlichten Ergebnis. Damit lag er noch hinter Maria Mittelstrass.