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Verfahren Calbes Slipanlage wird zum Thema vor Gericht

16.04.2021, 14:44

Calbe (Von Thomas Höfs)

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat die Sicherung der öffentlichen Slipanlage an der Saale in Calbe mit einer Kette in einem Schreiben an die Stadtverwaltung am 9. April 2021 mit sofortiger Wirkung widerrufen. Das teilt die Verwaltung den Stadträten mit, die sich bei der kommenden Stadtratssitzung mit dem Thema befassen sollen.

Die aus dem Hochwasserfond zur Beseitigung der Hochwasserschäden finanzierte neue Slipanlage war von der Kommune einst abgesperrt worden, weil die Bundesbehörde für die Wasserstraßen dies verlangte. Inzwischen hat sich die Meinung hier aber geändert.

Kette gegen Gebühr geöffnet

Im nicht weit entfernten Bernburg gibt es auch eine öffentliche Slipanlage, die von jedermann genutzt werden kann. Eine Absperrung gibt es hier nicht. Calbe hatte seinerzeit wegen der Auflagen der Bundesbehörde die Slipanlage an den Förderverein der Kanuten verpachtet. Bürger, die die öffentliche Slipanlage nutzen wollten, mussten sich hier zunächst bei dem Verein telefonisch anmelden. Ihm wurde dann gegen eine Gebühr von zehn Euro die Kette geöffnet.

Die Praxis hielt das Landesverwaltungsamt auf Nachfrage im vergangenen Jahr für plausibel und nachvollziehbar. Die Behörde reagierte damit auf eine Anfrage der Volksstimme, nachdem sich ein Unternehmer über die Praxis beschwert hatte. Mike Leopold , der einen Bootsverleih unweit der Slipanlage betreibt, sah sich in seiner unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. Die Kosten für die Nutzung der Slipanlage erhöhe die Kosten für den Bootsverleih, beschwerte er sich. Die Kommune verwies auf die Anordnung zur Sicherung der Slipanlage.

Gericht soll Absperrung aufheben

Nach der sofortigen Aufhebung der Anordnung zur Absperrung der Slipanlage hat Mike Leopold am Donnerstag, 15. April 2021, beim Verwaltungsgericht Magdeburg einen Antrag auf vorläufige Anordnung gestellt, teilte er jetzt mit. Im Kern geht es dem Unternehmer darum, dass es für die aktuelle Absperrung der Slipanlage keine rechtliche Grundlage mehr gebe. Das Magdeburger Verwaltungsgericht solle nun die Aufhebung zur Absperrung der Slipanlage bestätigen und die Kommune auffordern, die Kette zu entfernen. Es reiche aber schon, wenn das Schloss entfernt werde und die Kette nur eingehängt sei, meinte er gestern auf Nachfrage.

Bei der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Donnerstag liegt den Stadträten zu der Thematik eine Beschlussvorlage vor. Danach können die Stadträte unter zwei Varianten auswählen und entscheiden, wie es mit der Slipanlage weitergehen soll. So steht in der Vorlage zur Debatte, die Kette zu entfernen und damit die Anlage für jedermann nutzbar zu machen. In der anderen Variante soll die Kette bestehen bleiben.

Calbe hat Verkehrssicherungspflicht

In der Begründung der Beschlussvorlage verweist die Stadtverwaltung auf das Schreiben der Bundesbehörde zur Aufhebung der Pflicht zur Absperrung der Slipanlage. Dick gedruckt ist allerdings der Satz, wonach die Kommune auch weiter eine Verkehrssicherungspflicht besitze. Was darunter zu verstehen ist, wird in der Begründung zu der Vorlage nicht erläutert. Eine Empfehlung gibt es in der Begründung nicht, welchen Entschluss der Stadtrat fassen sollte. Es heißt hier abschließend, dass es weitere Ausführung mündlich für die Stadträte gibt.

Warum die Beschlussvorlage nur einen Teil der Begründung zur Entscheidungsfindung enthält, bleibt in der Vorlage offen. Eine Abwägung Argumente für oder gegen die beiden aufgezeigten Varianten in der Vorlage in Vorbereitung der Sitzung dürfte für die Stadträte deshalb nicht einfach sein. Warum die Argumente für und wider einer Öffnung der Slipanlage nicht in der Vorlage nachzulesen sind, hat bereits einige Stadträte irritiert. Die Fraktionen, sagte am Freitag, 16. April 2021, ein Volksvertreter, könnten sich so kaum in der Angelegenheit in den Fraktionssitzungen vor dem Stadtrat vorbereiten.