Landgericht Drogenhandel: Mann aus Schönebeck im Landgericht Magdeburg verurteilt
Die Kehrtwende des Angeklagten aus Schönebeck und das positive forensisch-psychatrische Gutachten wirken sich auf das Urteil aus. Wie er sich als Dealer verhalten habe, sorgt allerdings bei Staatsanwältin und Rechtsanwalt für Stutzen.

Schönebeck/Magdeburg - Strategiewechsel im Magdeburger Landgericht: Der 31-jährige Schönebecker Mario Wolf (Name geändert), der wegen Drogenhandel, Drogenbesitz und dem Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes (Baseballschläger) angeklagt ist, räumt nun vollumfänglich die Taten ein, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Damit legt der Schönebecker ein vollumfängliches Geständnis ab. Ja, er wollte mit den über 500 Gramm Crystal, die bei einer Polizeikontrolle im Januar in seinem Auto gefunden worden sind, Handel treiben. Ja, auch das Crystal und das Kokain, das bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden worden sind, gehören ihm. Gleiches gilt für das Cannabis in seiner Wohnung – das konsumiere er selbst.
Beim Prozessauftakt Mitte Mai gab Mario Wolf noch an, dass er sich bei dubiosen Männern Geld geborgt hatte. Als er die Raten nicht zurückzahlen konnte, sollte er für sie die Drogen transportieren, sonst würde man ihm oder seiner Freundin Leid antun – so die ursprüngliche Aussage von Wolf. „Dann hat sich das Schauermärchen ja noch in ein Geständnis gewandelt“, konstatiert die Staatsanwältin am Montag während des Fortsetzungstermins.
Detailfragen beantwortet
Auch auf die Detailfragen von Richterin Claudia Methling geht der Angeklagte nun ein. Das Crystal habe er für 25 bis 27 Euro pro Gramm gekauft und wollte es für 30 bis 35 Euro pro Gramm weiterverkaufen, berichtet er auf Nachfrage der Richterin.
Die rund 500 Gramm Crystal in seinem Auto wollt er dem Bernburger Christian Krause (Name geändert) zum Verkauf anbieten. Auch Krause ist wegen dem Handel mit Betäubungsmitteln der Justiz schon bekannt. Eine konkrete Absprache über die Menge habe es aber nicht gegeben. Da wird die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stutzig. „Sie fahren also einfach mit einem halben Kilo Crystal durch die Gegend? Ohne feste Absprache, sondern nur, um es mal so auf Gutdünken anzubieten?“
„Ja, das hat sich so ergeben. Ich habe einfach das ganze Glas genommen“, sagt Wolf.
Ungewöhliches Verhalten
„Dann sind Sie wohl der erste und einzige Dealer, der so verfährt“, entgegnet die Staatsanwältin. Und auch Wolfs Rechtsanwalt reagiert verwundert. „Mit einem halben Kilo durch die Gegend zu fahrend, nur weil vielleicht jemand etwas kaufen könnte, ist eher ungewöhnlich“, so der Verteidiger. Doch der Schönebecker beteuert, dass es genauso war.
Christian Krause, der als Zeuge geladen ist, macht indes von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und äußert sich nicht.
Vielversprechende Lebensumstände
Im Rahmen der Beweisaufnahme kommt zudem noch der Sachverständige Dr. Felix Scheider zu Wort. Er präsentiert dem Gericht sein forensisch-psychiatrisches Gutachten über Mario Wolf. Unter anderem trägt er vor: „Ich habe selten einen Probanden, der so reflektiert und offen gesprochen hat.“ Zudem würde eine Therapie, um von er Cannabissucht wegzukommen, gute Aussichten bei dem Schönebecker haben. Ohne eine solche Therapie sei es aber sehr wahrscheinlich, dass Wolf in sein altes Muster fällt. Im Klartext: Er würde wieder Cannabis konsumieren und dadurch möglicherweise auch wieder mit Betäubungsmitteln handeln, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren. „Und eigentlich sehen die Lebensumstände von Herrn Wolf nicht schlecht aus. Er hat zwei abgeschlossene Berufsausbildungen und war die meiste Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt“, so Schneider. Darüber hinaus habe Wolf sich bereiterklärt, eine Therapie zu absolvieren.
So ein positives Gutachten habe sie noch nie gehört, betont die Staatsanwältin in ihrem Abschlussplädoyer. Dies spreche für Mario Wolf. Ebenso natürlich sein vollumfängliches Geständnis. Dass er schon einschlägig wegen Drogenbesitz und dem Handel mit Betäubungsmitteln vorbestraft ist, wirke sich zu seinen Ungunsten aus. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Plädoyer der Verteidigung
Die Verteidigung plädiert für eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. „Er hat alles eingeräumt. Und mit einem Baseballschläger fängt auch keiner einen Krieg an, da gibt es viel gefährlichere Gegenstände“, so der Rechtsanwalt. Zudem spreche das Gutachten für seinen Mandanten.
Das Urteil von Richterin Claudia Methling und den Schöffen liegt zwischen den Forderungen. Vier Jahre muss Mario Wolf nun im Maßregelvollzug verbüßen, wo er eine Entziehung absolvieren wird. „Ich wünsche Ihnen, dass wir uns nicht wiedersehen und dass Sie die Therapie durchziehen“, gibt die Richterin dem Schönebecker abschließend mit auf den Weg.