Entwässerungsgraben Anwohner beklagt sich

Ein Anwohner von Sachsendorf beklagt den Zustand eines ländlichen Entwässerungsgrabens, dessen Sohle erheblich gewachsen sein soll.

Von Thomas Linßner 24.08.2017, 20:08

Sachsendorf l Renate und Wolfgang Dorn wohnen unweit der Sachsendorfer Bockwindmühle in einem schönen Haus. Sie hören das Tirilieren der Lerchen über den sommerlichen Feldern; ab und zu hoppelt ein Hase vorbei oder die Amsel schlägt im Gebüsch. Doch einen Nachteil hat das Dorn-Grundstück: Es liegt am „Laufgraben“. So heißt ein Graben, der das Wasser vom eiszeitlichen Zuchauer Höhenzug zwischen Pfingst- und Hacksberg in Richtung Sachsendorfer Landgraben ableitet.

Was bis dahin ein erfreulicher Umstand ist, der schon über hundert Jahre funktioniert. Doch zunehmend nicht mehr, wie Wolfgang Dorn versichert. „Die Grabensohle hat sich in den vergangenen 25 Jahren etwa um einen halben Meter erhöht“, versichert er. Der Grund: Die Grabenmahd würde nicht wie früher beräumt, sondern bliebe in der Grabensohle liegen. Hier verrotte der Grünschnitt, wodurch sich jedes Jahr etwa zwei Zentimeter Humus ablagere und sich der Durchfluss verringere.

„Humus ist im Prinzip etwas Gutes - nur nicht in einem Entwässerungsgraben“, grollt Wolfgang Dorn. So macht er sich alle Jahre wieder im Herbst an die Arbeit, das gemähte Gras aus dem Graben zu fischen. Fotos belegen das. „Wenn ich das nicht mache, haben wir bei uns eine ‚Staustufe‘ “, erzählt der Rentner. Schon zweimal hätten die Dorns deswegen Wasser im Keller gehabt: 2002 und im April 2016. (Und auch nach dem Deichbruch im Juni 2013, aber das ist eine andere Geschichte.)

„Ich verstehe nicht, warum die Grabenmahd liegen gelassen wird“, schüttelt Dorn den Kopf. Als die Melioration Klein Rosenburg zu DDR-Zeiten noch zuständig war, blieben Gras und Co. ja auch nicht liegen.

Der Laufgraben befindet sich in Verantwortung des Unterhaltungsverbandes „Elbaue“. Dessen Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass diese Gewässer störungsfrei fließen können. Die Gräben sollen das anfallende Oberflächenwasser weiter leiten und die Vernässung der angrenzenden Ackerflächen verhindern.

Doch wie sieht die Realität aus? Olaf Kölsch, Verantwortlicher des zuständigen Unterhaltungsverbandes „Elbaue“: „In der Regel werden die Grundräumungen von Gewässern zweiter Ordnung außerhalb von Ortschaften einmal jährlich, innerhalb auch zweimal jährlich durchgeführt.“ Dabei werde der Grabenbewuchs geschlegelt und in den Randstreifen verteilt. Ausgebaggert werde nichts. Nur, wenn es erforderlich werden sollten, würden auch die Sohlevertiefungen erfolgen. Olaf Kölsch verweist auf die gesetzlich fixierten Aufgaben seines Verbandes. Wenn mehr gewünscht wird, müsse es auch bezahlt werden.

Der Unterhaltungsverbandschef gibt zu, ungehalten zu sein, dass ein Thema wie dieses über die Zeitung diskutiert wird: „Wir laden alle Jahre wieder zu den Gewässerschauen ein. Doch da ist nur ganz selten ein Bürger dabei.“ Diese Termine werden veröffentlicht, doch man bleibe in der Regel unter sich. „Wenn die Leute Probleme haben, sollten sie sich an uns per Brief oder Fax wenden“, sagt Olaf Kölsch. Oder die jeweilige Kommune informieren, die Vertreter in den Verband abgeordnet hat.