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Stromtrasse Gärten in Bördeland bleiben intakt

Für den SuedOstLink muss der Boden im Bördeland untersucht werden. Wohnbebauung, Kleingärten und Gewerbeflächen bleiben verschont.

Von Kaya Krahn 18.09.2020, 23:01

Bördeland l Lärm von Baufahrzeugen, Dreck und der Geruch nach Diesel – das alles kommt einem zumeist in den Sinn, wenn man an Baumaßnahmen denkt. Für die Planungen der Stromtrasse SuedOstLink müssen sich die Bewohner vom Bördeland aber nicht auf solche Belastungen einstellen, zumindest nicht in ihrem nahen Wohnumfeld. Denn die Bodenuntersuchungen von 50Hertz (Volksstimme berichtete) beziehen diesen Bereich nicht mit ein. Eine gute Nachricht für die Anwohner.

„Die Leitungsführung für den SuedOstLink erfolgt sowohl über Flächen im privaten wie auch im öffentlichen Besitz. Ausgeschlossen von der Planung sind jedoch unter anderem Flächen mit Wohnbebauung, Kleingartenanlagen oder Gewerbeflächen“, teilt Axel Hoppe von 50Hertz mit. „Da die Baugrunduntersuchungen entlang der Trassenachse erfolgen, sind keine Bohrungen auf Wohn- oder Gartengrundstücken geplant“, betont er. Von den Arbeiten auch ausgenommen seien Flora-Fauna-Habitat-Gebiete.

Da die Untersuchungen aber auch auf privatem Grund wie landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden muss, „werden die Pächter/Bewirtschafter über die anstehenden Arbeiten informiert und um Zustimmung gebeten“, schildert Hoppe. „Hierbei besteht die Möglichkeit, dass vermerkt wird, dass sich das mit den Bohrungen beauftragte Bauunternehmen vorab bei den Pächtern/Bewirtschaftern anmeldet. Hierdurch können Feldarbeit und Bohrungen aufeinander abgestimmt werden“, erläutert er das vorgehen der Firma. „Alle Grundstückseigentümer (privat wie öffentlich) sowie alle Pächter/Bewirtschafter werden vor Beginn der Arbeiten angeschrieben und um eine Genehmigung der Arbeiten gebeten“, hebt Hoppe hervor.

Sollten Landwirte Ernteausfälle haben, weil der Bohrpunkt nicht angefahren werden kann, will 50Hertz diese Ausfälle entschädigen. „Sollten Bewirtschaftern durch die Baugrunduntersuchungen Schäden entstehen, weil zum Beispiel Getreide nicht mehr geerntet werden kann, etwa weil dieses beim Anfahren des Bohrpunktes niedergedrückt wurde, so wird der geminderte Ernteertrag dem Bewirtschafter entschädigt.“ Bei der Entschädigung würde sich an den Vorgaben beziehungsweise Richtsätzen des jeweiligen Landesbauernverbandes orientiert. „Wir gehen aber davon aus, dass durch die Befahrung der Flächen, die Erkundungsbohrung und die fachgerechte Verfüllung der Bohrlöcher keine Schäden an den Flächen entstehen“, teilt die Firma mit.

Für die zum Teil in Erwägung gezogene Freileitungsführung in den Bereichen Welsleben-Förderstedt und Wolmirstedt-Magdeburg müssen auch Bodenuntersuchungen stattfinden. In diesen Fällen für den „potentiellen Maststandort“. Da aber eine alternative Kabelführung beachtet wird, „müssen auch im Bereich von Freileitungsteilabschnitten Baugrunduntersuchungen für eine Erdkabelverlegung erfolgen.“ Je nachdem, ob die Kabel in offener Bauweise verlegt werden sollen oder geschlossene Querungen betroffen sind, unterscheiden sich die Arbeitsweisen: Entweder findet eine Rammsondierung bis zu vier Meter Tiefe statt oder Kernbohrungen.

Der Baugrund ist ein wichtiger Faktor in der Planung der Trasse – jedoch nicht der einzige. Daneben spielten auch der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt eine wichtige Rolle. Bleibt zu hoffen, dass die Untersuchungen problemlos über die Bühne gehen.