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Gericht Schläge und Tritte vor einem Supermarkt

Nach einer Schlägerei in Schönebeck gab es nun eine Gerichtsverhandlung. Sie endete im Freispruch.

Von Bernd Kaufholz 05.04.2017, 23:01

Schönebeck l Die Prügelei vor einem Supermarkt in Schönebeck – wer wen und wenn, wer zuerst, ob nur die Fäuste oder auch Tritte an den Kopf? – war beim Prozess, bei dem es um gefährliche Körperverletzung ging, mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nicht mehr aufzuklären. Was Strafrichter Eike Bruns nur blieb, war: Freispruch. Am 16. August 2016 hatten sich der 48 Jahre alte Angeklagte und sein 61 Jahre alter Kumpel vor dem Supermarkt getroffen. „Wir haben erstmal Bier getrunken“, erinnerte sich Andreas E., „dann haben wir noch eine Flasche Pfeffi gekauft.“ Kurz darauf habe es „Stress und Theater“ gegeben. Sein Kumpel sei mit einem anderen Mann aneinander geraten.

„Mein Freund sollte den Platz verlassen, ehe noch etwas passiert.“ Erst sei die Auseinandersetzung nur mit Worten geführt worden, dann mit Schlägen. Anders, als in der Anklage beschrieben, sei er lediglich „dazwischen gegangen. Ich habe die Kampfhähne, die am Boden lagen, auseinander gezogen.“ Von Tritten an den Kopf könne überhaupt nicht die Rede sein. „Wir sind dann auf die Fahrräder und weggefahren“, so der Angeklagte. Das vermeintliche Opfer wurde in den Zeugenstand gerufen und schwäbelte nur schwer verständlich seine Version der Prügelei. Es seien sogar drei Personen gewesen, die auf ihn losgegangen seien. Einen jungen Mann, Anfang 20, kenne er jedoch nicht. Allerdings war sich der 61-Jährige vor Gericht „nicht mehr ganz sicher“, ob es überhaupt Tritte gegeben habe.

Und auch der Kumpel des Angeklagten, der (um es freundlich zu umschreiben) einen etwas abwesenden Eindruck vor Gericht machte, konnte nicht zur Klärung des Falles beitragen. Nicht, dass er nicht wollte, aber Richter Bruns riet ihm aus zwei Gründen von einer Aussage ab. Zum einen hatte er die Alkoholfahne des 51-Jährigen gerochen und daraufhin angemerkt: „Ich weiß gar nicht, ob Sie sich der Tragweite einer Aussage bewusst sind. An ihrer Stelle, würde ich nichts sagen.“ Hintergrund war die mehrfache Belehrung, dass er sich nicht selbst belasten müsse und somit die Aussage verweigern könne.

Es dauerte zwar eine Zeit, bis der Zeuge begriff, dass er als derjenige der wohl zuerst zugeschlagen hat, möglicherweise demnächst selbst auf der Anklagebank sitzen könnte. Doch dann schien ihm ein Licht aufzugehen. Der Mann, der dem Gericht kein Unbekannter war, verließ leicht unwillig den Saal. Allerdings muss er damit rechnen, dass er demnächst Post von der Staatsanwaltschaft erhält. Bruns sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „alkoholgeschwängerten Auseinandersetzung“. Das Opfer selbst habe nicht gesehen, dass der Angeklagte geschlagen und getreten hat. „Er hat es nur vermutet.“ Es habe sich nur an die Schlägerei mit dem Bekannten des Angeklagten erinnert und „gedacht“, dass auch dieser tätlich eingegriffen habe. Die Aussage des Angeklagten, er habe nur schlichtend eingegriffen, sei nicht zu widerlegen, sagte Bruns.