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Handel Geld ist Geld - oder nicht?

Darf ein Händler verlangen, dass nur bargeldlos bezahlt wird? In Schönebeck soll das nämlich vorgekommen sein.

Von Paul Schulz 16.11.2020, 00:01

Schönebeck l Ob nach dem Genuss eines Getränks im Café, einem leckeren Essen im Restaurant oder nach dem Volltanken des Autos – am Ende steht der Bezahlvorgang. Also eben das Portemonnaie gezückt und das Bargeld hinüber reichen. Doch was, wenn der Gegenüber das Bargeld nicht annehmen möchte und nur Kartenzahlung akzeptiert? Ist das überhaupt erlaubt, fragte ein Volksstimme-Leser, dem dies jüngst in Schönebeck passiert sei.

Yvonne Röhling, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbaucherzentrale Sachsen-Anhalt, stellt zunächst klar: „Anbieter können den Einsatz bestimmter Zahlungsmittel beschränken.“ So sind Händler beispielsweise auch nicht verpflichtet jede Stückelung an Bargeld entgegenzunehmen, noch müssen sie den Einsatz einer Zahlungskarte in jedem Fall zulassen. Der Händler kann also auch ausschließlich den Einsatz einer Zahlungskarte vorsehen, so Yvonne Röhling. Jedoch muss die Beschränkung der Zahlungsmittel für die Kunden ersichtlich sein – beispielsweise durch einen gut wahrzunehmenden Aushang.

Grundlage für diese Regelungen bildet die Vertragsfreiheit, wonach jeder das Recht hat, bei Abschluss eines Vertrags dessen Inhalt frei zu bestimmen. Demzufolge könne auch eine bestimmte Art der Erfüllung vereinbart werden, zum Beispiel Bargeldzahlung oder Kartenzahlung.

Im Zuge der aufgetretenen Corona-Pandemie lässt sich aktuell auch in vielen Supermärkten oder Geschäften beobachten, dass die Kunden darum gebeten werden, nach Möglichkeit bargeldlos beziehungsweise kontaktarm zu bezahlen. Aber in diesen Fällen ist eben eine Bitte – keine Pflicht.

Darüber hinaus sei die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus über Bargeld äußerst gering, wenn nicht sogar geringer, als bei anderen Gegenständen des täglichen Gebrauchs, heißt es auf der Website der Deutschen Bundesbank.

Die gleichen Informationen wurden auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht. Es spricht also nichts dagegen, weiterhin mit Bargeld zu bezahlen – es sei denn, der Händler akzeptiert es ausdrücklich nicht.