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Körperverletzung Prügelei wegen Besuch im Schwimmbad

Ein 33-Jähriger sollen einen Mann in Schönebeck mit einer Holzlatte verprügelt haben. Nun steht er vor Gericht.

Von Jan Iven 15.09.2020, 01:01

Schönebeck l Was als Familienausflug ins Schwimmbad begonnen hatte, endete als Schlägerei auf offener Straße mit einem Schwerverletzten. Am Amtsgericht Schönebeck muss sich nun ein 33-Jähriger wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte soll im Juni vergangenen Jahres einen Mann mit einer Holzlatte angegriffen und schwer verletzt haben. Bei dem 30-jährigen Geschädigten handelt es sich um einen Bekannten der Ex-Frau seines Bruders, also der ehemaligen Schwägerin des Angeklagten. Der Beschuldigte bestreitet die Tat.

Wie mehrere Beteiligte vor Gericht aussagten, hatten im Juni vergangenen Jahres mehrere Bekannte und Verwandte des Ex-Mannes das Auto der Ex-Frau auf der Barbyer Straße angehalten. Die 29-jährige Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt gerade auf der Rückfahrt von der Schwimmhalle. Mit ihr im Auto saßen ihre Kinder sowie ein Bekannter. Der Ex-Mann stellte den Begleiter zur Rede, weil dieser ohne seine Erlaubnis mit seiner Ex-Frau und seinen Kindern zum Schwimmen gefahren sei. Der Anwalt des Angeklagten betonte, dass so ein gemeinsamer Schwimmbadbesuch im Kulturkreis der Beteiligten sehr ungewöhnlich sei. Alle Beteiligten stammen aus der Türkei.

Bei der Konfrontation soll es zunächst zu einer Rangelei zwischen dem Ex-Mann und dem Begleiter gekommen sein. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll daraufhin der angeklagte Bruder des Ex-Manns mit einer Holzlatte auf die Schultern und den Rücken des Geschädigten eingeschlagen haben. Die alarmierte Polizei konnte die Situation an der Barbyer Straße letztendlich beruhigen. Der Mann musste schließlich ärztlich behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft präsentierte während des Prozess Fotos von den schweren Verletzungen.

Der Angeklagte präsentierte in einer Erklärung über seinen Anwalt allerdings eine andere Version des Vorfalls. Demnach habe er während der Auseinandersetzung zwar zunächst einen etwa 80 Zentimeter Stock aus seinem Auto geholt. Allerdings habe er diesen gleich wieder ins Gebüsch geschmissen. Grund: Als er sah, dass die Kinder im Auto Angst bekamen und weinten, habe er die Situation wieder entspannen wollen. Geschlagen habe er den Geschädigten hingegen nicht.

Diese Version des Vorfalls wurde vor Gericht auch von weiteren Beteiligten bestätigt. Etwa überraschend: Neben seinem Bruder bestätigte sogar die Ex-Schwägerin vor Gericht, dass der Angeklagte nicht mit der Holzlatte zugeschlagen habe. Für die Verletzungen des Geschädigten gab es zunächst keine Erklärung. Die Ex-Frau vermutete allerdings, sie beim Spielen mit den Kindern in der Schwimmhalle aufgetreten sein könnten. Der Geschädigte selbst erschien trotz Ladung nicht zur Aussage vor Gericht und konnte daher keine Aussage treffen.

Der Richter war über diesen Verlauf des Prozesses eher ungehalten. Den Männern machte er verärgert deutlich, dass Frauen in Deutschland selbstverständlich selbst entscheiden, mit wem sie ins Schwimmbad gehen. Das sei kein Grund für Auseinandersetzungen. Nach mehr als zehn Jahren in Deutschland sollten die Beteiligten dies auch wissen. Ansonsten sei ihre Integration offenbar gescheitert, sagte der Richter.

Verärgert war der Richter auch, dass der Geschädigte trotz Ladung nicht zum Prozess erschienen war. Das daraufhin vom Staatsanwalt beantragte Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro als Strafe erhöhte der Richter kurzerhand auf 1000 Euro. Begründung: Der Geschädigte habe jede Menge Drogen verkauft und könne sich die Summe daher problemlos leisten, so der Richter. Offenbar ist der Mann bereits gut bei Polizei und Justiz bekannt. Allerdings befürchtet der Jurist, dass der Geschädigte, der in Berlin lebt, sich bereits in die Türkei abgesetzt haben könnte. Das Verfahren soll Ende September fortgesetzt werden.