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Kostenbeiträge Lebhafte Diskussion zur Hortregel

Ein Antrag zur Ausweitung der Geschwisterregelung auf Hortkinder sorgte für einen argumentativen Schlagabtausch im Schönebecker Stadtrat.

Von Paul Schulz 10.11.2019, 00:01

Schönebeck. „Wir haben die Chance, Gutes zu tun“, appellierte Stadtrat Steffen Behm (SPD) am Donnerstagabend in der Stadtratssitzung. Zur Debatte stand der Antrag seiner Fraktion, die Geschwisterregelung auf Hortkinder auszuweiten, um somit Eltern finanziell zu entlasten. Behms Vortrag war der Auftakt zu einer lebhaften Debatte.

So argumentierte beispielsweise Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) gegen den Antrag. „So hehr das Ziel auch ist, wir können es uns leider nicht leisten. Wir dürfen keine neuen freiwilligen Leistungen auf uns nehmen“, sagte das Stadtoberhaupt mit Bezug auf die Haushaltskonsolidierung. Aus Verwaltungssicht müsse er den Antrag ablehnen, so Knoblauch. Zudem äußerte er rechtliche Bedenken: Die freiwillige Entlastung der Eltern seitens der Stadt, könnte als Verstoß gegen die Konsolidierungsrichtlinien ausgelegt werden, so Knoblauch.

Darüber hinaus wurde diskutiert, ob es überhaupt sinnvoll sei, diese Regelausweitung vorzunehmen, wenn wie geplant mit dem 1. Januar 2020 das Gute-Kita-Gesetz in Sachsen-Anhalt eingeführt wird und somit die Geschwisterregelung ohnehin für Hortkinder gilt – und zwar landesweit. Dann würden die der Stadt entfallenen Kostenbeiträge für die Hortkinder mit Landesmitteln ausgeglichen.

Stadtrat Markus Baudisch (CDU) gab jedoch zu Bedenken: „Noch hat das Land nichts eindeutig beschlossen.“

Auch Holger Goldschmidt (FDP/GRÜNE/Below/Kowolik) sprach sich dafür aus, die Regelung des Landes abzuwarten.

Steffen Behm schlug daraufhin vor, den Antrag bis zum 31. Dezember 2019 zu befristen. So könne die Stadt ein Zeichen für Familien setzen und dennoch die Entscheidung für die künftige Regelung dem Land überlassen. Rückendeckung bekam Behm von Stadträtin Petra Grimm-Benne (SPD). Sie warb für den Antrag und für den Mut, das Versprechen einzuhalten die Eltern zu entlasten – zumal es sich nur um eine befristete Maßnahme handele. Außerdem stellte sie klar, dass die künftige Regelung bereits mit dem Bund abgestimmt sei. Die Ausweitung der Geschwisterregelung auf Hortkinder werde definitiv kommen, so die Sozialministerin.

Marlis Ekrutt (CDU) sagte im Stadtrat: „Wenn es dann ab 1. Januar eh ein Landesgesetz wird, dann können sich die Eltern die vier Monate auch noch gedulden.“ Anne Schönemann (Linke) machte klar, dass sie für den Antrag ist und erinnerte daran: „Auf Schildern in der Stadt steht ‚Kinderfreundliche Stadt Schönebeck‘. Hier und jetzt haben wir die Möglichkeit das auch einmal zu beweisen.“

In der darauffolgenden Absimmung stimmten die Stadträte mehrheitlich für den vom 1. August bis zum 31. Dezember befristeten Antrag. Von der Satzungsänderung sind nach Angaben der Gemeindeelternvertretung etwa 92 Kinder beziehungsweise Familien betroffen. Die Eltern dürfte die finanzielle Entlastung freuen.