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Prozess Mit 1500 Euro vom Chef durchgebrannt

Ein Angeklagter aus Schönebeck kann sich beim Prozess am Amtsgericht nach einem wilden Wochenende in Berlin an nichts mehr erinnern.

Von Jan Iven 05.03.2019, 19:11

Schönebeck l Eine wilde Spritztour eines Schönebeckers nach Berlin wurde am zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht Schönebeck nur noch verworrener. Nicht nur, dass der 55-jährige Mann mit einem Firmenwagen und 1500 Euro von seinem Chef in der Landeshauptstadt abgetaucht war und sich nach eigenen Angaben seit dem an nichts mehr erinnern kann, was dort passiert ist. Auch eine vermeintliche Behandlung in einem Krankenhaus in Bernburg nach seiner Rückkehr, von der der Angeklagte zum Prozessauftakt vor Wochen berichtete, hat offensichtlich nie stattgefunden. Zumindest gibt es in den Bernburger Einrichtungen keine schriftlichen Aufzeichnungen über den Angeklagten, wie eine Anfrage des Gerichtes ergab.

Angefangen hatte alles im vergangenen Sommer, als der Angeklagte mit der EC-Karte seiner Tante unbefugter Weise bei mehreren Gelegenheit insgesamt 1400 Euro für sich abgehoben hatte. Eigentlich sollte der Schönebecker für die ältere Dame jeweils immer nur 100 Euro abheben. Daraufhin verschwand der Mann auch noch mit einem Transporter und 1500 Euro seines Chefs nach Berlin. Eigentlich hatte er den Auftrag, mehrere Mitarbeiter einer Baufirma zu einer Baustelle zu fahren und mit dem Geld für ihre Unterkunft und Verpflegung zu bezahlen. Doch zu dem Transport der Mitarbeiter kam es nie, und der Mann blieb zunächst verschwunden.

Denn der Angeklagte erlitt nach eigenen Angaben einen Blackout, nachdem er erfahren hatte, dass sein Ziehvater in Berlin verstorben war. Daraufhin könne er sich an nichts mehr erinnern. Allerdings fand die Polizei den Transporter später abgestellt in der Hauptstadt, wohin der Angeklagte offenbar mit dem Fahrzeug gefahren war. Der Schlüssel für das Fahrzeug konnte von der Polizei in einem Schließfach sichergestellt werden.

Der Angeklagte war nach zwei Tagen offenbar mit dem Zug von Berlin nach Schönebeck zurückgefahren. Wegen gesundheitlicher Probleme war er dann nach seiner Rückkehr von der Schönebecker Klinik nach Bernburg überwiesen worden, wie er sagte. Auch wenn der Mann vor Gericht einen verwirrten Eindruck machte, sollen die Ärzte seinen Angaben zufolge keine psychischen Erkrankungen bei ihm festgestellt haben.

Von den 1500 Euro seines Vorgesetzten hatte der Anklagte nach zwei Tagen in Berlin immer noch 650 Euro übrig – die Polizeibeamten fanden den Rest schließlich in seiner Wohnung. Das übrige Geld habe er verprasst, wie er sagte, auch wenn er sich vor Gericht nicht mehr erinnern konnte, wofür. Auch Drogen, Alkohol oder Medikamente würde er nicht nehmen, wie er dem Richter versicherte. Der Mann betonte, dass er inzwischen hohe Mietschulden habe und derzeit in massiven finanziellen Schwierigkeiten stecke. Zudem bedauere er den ganzen Vorfall sehr. Seine Schulden hatte er mit dem unterschlagenen Geld nach eigenen Angaben allerdings nicht bezahlt.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck konnte die ganze Geschichte nicht so richtig nachvollziehen. Auf Nachfrage bestätigte der Angeklagte, dass er sich zumindest an den Kreditkartenbetrug erinnern können. Kriminelle Neigungen seien dem Schönebecker damit zumindest nicht ganz fremd, befand der Richter. Letztendlich verurteilte der Jurist den Angeklagten wegen Computerbetrug mit der EC-Karte, Veruntreuung und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass der Mann bereits eine mehrmonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls in Österreich abgesessen hatte.

Der Staatsanwalt hatte vor dem Urteil in seinem Schlussvortrag eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert und damit einen Monat weniger, als das Urteil schließlich ausfiel. Denn im Gegensatz zum Richter war er nicht von einer Unterschlagung des Transporters ausgegangen, da der Angeklagte das Fahrzeug letztendlich nicht als Eigentümer behalten hatte. Der Richter hatte hingegen argumentiert, dass der Mann wie ein Eigentümer entschieden hatte, den Transporter einfach in Berlin stehen zu lassen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil des Amtsgerichts Schönebeck, das damit rechtskräftig ist. Die Bewährungszeit hat der Richter auf drei Jahre festgelegt, in der sich der Schönebecker von einem Bewährungshelfer betreuen lassen muss.