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  7. Motocrossfahrer ohne Führerschein erwischt: Überraschendes Urteil vor Gericht

Gerichtsprozess Von der Kieskuhle ins Gericht: Wieso ein Motocross-Fahrer ohne Führerschein aufatmen darf

Ein Motocross-Fahrer wird ohne die nötigen Papiere mit Bördeland erwischt. Das Schönebecker Gericht fällt ein überraschendes Urteil, das für Gesprächsstoff sorgt

Von Paul Schulz Aktualisiert: 02.02.2024, 11:29
Ohne Führerschein und Versicherung soll ein Magdeburger mit einer Cross-Maschine im Bördeland unterwegs gewesen sein. Er ist im Schönebecker Amtsgericht angeklagt.
Ohne Führerschein und Versicherung soll ein Magdeburger mit einer Cross-Maschine im Bördeland unterwegs gewesen sein. Er ist im Schönebecker Amtsgericht angeklagt. Symbolfoto: Björn Richter

Schönebeck/Bördeland. - Ein 36-jähriger Mann aus Magdeburg muss sich im Schönebecker Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz an.

Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein

Laut Staatsanwaltschaft soll der Magdeburger im Februar vergangenen Jahres auf öffentlichen Straßen und Wegen mit einer Motocross-Maschine unterwegs gewesen sein, obwohl er keinen entsprechenden Führerschein für Motorräder besitze. Konkret soll er das Motorrad im Bereich einer Kieskuhle bei Großmühlingen gefahren haben, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

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Der Magdeburger streitet das nicht ab. Er sagt: „Ja, ich war an dem Tag da und war mit Freunden unterwegs. Ich muss dazu sagen, dass ich mit Motorrädern eigentlich nichts am Hut habe. Es ging darum, dass man mal einen ruhigen Ort hat, wo man einfach mal Probe fahren kann und das Anfahren üben kann – ist ja schon anders als bei einem Auto.“

Verteidigungsstrategie und Zeugenaussagen

Sein Rechtsanwalt merkt zudem an, dass die Motocross-Maschinen auf einem Autoanhänger bis auf wenige Meter an die Kieskuhle transportiert worden sind – es sei also nicht der Fall, dass die nicht versicherten Maschinen große Strecken über öffentliche Straßen gefahren wurden.

„Und dass sie nicht versichert sind, liegt auf der Hand: Das sind reine Sportgeräte ohne Seitenspiegel oder sonst was“, so der Rechtsanwalt.

Zeuge kann Angeklagten nicht identifizieren

Ein 43-jähriger Mann aus dem Bördeland berichtet im Zeugenstand: „So lange, wie ich denken kann, fahren da schon Motorräder. Die kommen von überall, jeden Sonntag fahren da die Bikes lang.“ Auch am Tattag habe er mehrere Motorradfahrer gesehen.

Identifizieren könne er aber aufgrund der Helme keinen. Für den Zeugen ist das auch alles halb so wild. „Da kann die Kirche auch mal im Dorf lassen. Wenn die mit Hänger extra da ranfahren, stören sie ja auch niemanden“, meint der Mann aus dem Bördeland.

Gerichtliches Urteil und Folgen

Dem können sich Strafrichter Eike Bruns und der Vertreter der Staatsanwaltschaft offenbar anschließen: Das Verfahren wird schließlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der Angeklagte sei maximal fünf Meter im öffentliche Raum mit der Maschine gefahren.

Und wiederholen wolle er die Erfahrung auch nicht, sagt der Magdeburger aus. Die Kosten für den Anwalt muss der Magdeburger tragen, die restlichen Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.