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Justiz Oberlandesgericht kippt Urteil aus Schönebeck: Gutachten über Corona-Impfunverträglichkeit ist rechtens

Erst ist ein Schönebecker für den Gebrauch „falscher Gesundheitszeugnisse“ im Amtsgericht Schönebeck verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Mann nun freigesprochen - das Gutachten, das auf seiner Selbstauskuft beruht, sei doch rechtens.

Von Paul Schulz 23.09.2023, 07:45
Ein Mann aus Schönebeck ist für den Gebrauch „falscher Gesundheitszeugnisse“, die eine Impfunverträglichkeit bei den Corona-Impfstoffen bescheinigen, im Amtsgericht verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg hat dieses Urteil nun gekippt und den Mann letztlich freigesprochen.
Ein Mann aus Schönebeck ist für den Gebrauch „falscher Gesundheitszeugnisse“, die eine Impfunverträglichkeit bei den Corona-Impfstoffen bescheinigen, im Amtsgericht verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg hat dieses Urteil nun gekippt und den Mann letztlich freigesprochen. Foto: Volker Hartmann/picture alliance / Volker Hartmann/dpa

Schönebeck/Naumburg - Anfang des Jahres wird im Amtsgericht Schönebeck ein 59-jähriger Schönebecker von Strafrichter Eike Bruns zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Der Mann wurde für den Gebrauch eines „falschen“ Gesundheitszeugnisses, das ihm eine Impfunverträglichkeit bei den Corona-Schutzimpfungen bescheinigt, für schuldig befunden. Der 59-Jährige und sein Anwalt haben jedoch das Urteil angefochten und sind vors Landgericht Magdeburg und schließlich vors Oberlandesgericht Naumburg gezogen – wo man den Schönebecker nun freigesprochen hat. Doch worum genau wurde gestritten?