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Pandemie Warum Schwimmen nur für Schüler erlaubt ist

Warum Badeanstalten trotz nicht nachweisbarer Virenübertragung im Wasser für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben.

Von Bianca Oldekamp 12.11.2020, 11:06

Schönebeck l Vom aktuellen Lockdown „light“ sind auch Schwimmhallen betroffen. So bleiben Solequell Bad Salzelmen als auch die städtische Volksschwimmhalle bis voraussichtlich 30. November geschlossen – zumindest für die Öffentlichkeit. Was das Schulschwimmen angeht, so geht der Betrieb in der Volksschwimmhalle an der Johannes-R.-Becher-Straße nämlich weiter.

Doch warum ist der Badebetrieb dann für die Öffentlichkeit untersagt? Verteilen sich Viren im Schwimmbad durch das Chlorwasser nicht sowieso viel schlechter beziehungsweise desinfiziert das Chlor nicht sogar? Diese Frage stellen sich auch Leser der Volksstimme.

Laut Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass das Coronavirus überhaupt über Wasser übertragen wird. „Durch die Verdünnung im Wasser ist eine Ansteckung im See äußerst unwahrscheinlich“, sagte in der Badesaison im Sommer das Umweltbundesamt. Auch im Frei- oder Hallenbad bestehe ein weitreichender Schutz – dank der ständigen, standardisierten Wasseraufbereitung.

Und die gibt es ja auch in den Schönebecker Badeanstalten. Stadtsprecher Frank Nahrstedt erklärt wie das in der Volksschwimmhalle läuft: „Bezogen auf das Schwimmerbecken sind 0,3 bis 0,6 Milligramm pro Liter freies Chlor enthalten. Weiterhin wird als pH-Heber Natronlauge zugesetzt, um den laut DIN geforderten pH-Wert von 6,5 bis 7,6 zu erreichen.“ Chlorzufuhr und Zugabe von Natronlauge zur Regulierung des pH-Wertes erfolgen in der Volksschwimmhalle über eine vollautomatische Anlage, die permanent die aktuellen Werte überprüft und reguliert. „Das Personal prüft mehrmals täglich händisch die Werte als Kontrolle“, sagt der Stadtsprecher.

Weiterhin wird zur Flockung Alumiumchlorid in Kleinmengen automatisch zugesetzt. „Die Flockung hat das Ziel, die im Wasser vorhandenen feinen Schwebeteilchen zu binden, so dass sie anschließend aus dem Beckenwasser herausgefiltert werden können“, berichtet Nahrstedt.

Viren werden also nicht im Wasser übertragen, sondern hauptsächlich direkt von Mensch zu Mensch beispielsweise durch Tröpfchen, die beim Husten und Niesen freigesetzt werden oder über die Hände auf die Schleimhäute gelangen. Dennoch sieht die für Sachsen-Anhalt aktuell gültige Eindämmungsverordnung vor, dass „Badeanstalten, Schwimmbäder, einschließlich sogenannte Freizeit- und Spaßbäder sowie Heilbäder“ und Saunas und Dampfbäder „nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden“ dürfen.

An diese Vorgabe wollen sich die Stadt Schönebeck mit ihrer Volksschwimmhalle und der Solepark als Betreiber des Solequell halten. Frank Nahrstedt sagt: „Es geht dabei ja nicht ausschließlich um das Schwimmen an sich, sondern auch die Begegnungen der Gäste im Eingangsbereich, den Umkleiden und dem Sanitärbereich.“ Und so bleiben auch in Schönebeck Solequell und Volksschwimmhalle zunächst bis voraussichtlich 30. November geschlossen.