1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Entlastung nicht für jeden

Pflegereform Entlastung nicht für jeden

Auch im Salzlandkreis sollen die Kosten für Heimbewohner gedeckelt werden. So sehen es Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

Von Bianca Oldekamp 17.10.2020, 01:01

Schönebeck/Staßfurt l Er hat Großes vor. Im Rahmen seiner Pflegereform will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Löhne für die Pflegekosten für Heimbewohner deckeln, die Pflege zu Hause verbessern und Löhne für Pflegekräfte erhöhen. Eine bundesweite Reform, die entsprechend auch im Salzlandkreis gelten soll. Doch was bringt sie für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte im Kreis tatsächlich?

„Die durchschnittliche finanzielle Belastung für Pflegebedürftige pro Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung in Sachsen-Anhalt beträgt 1436 Euro“, teilt ein Sprecher des Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt auf Volksstimme-Nachfrage mit. Im Bundesdurchschnitt zahlen Pflegebedürftige 2015 Euro. Sachsen-Anhalt liegt damit im Ländervergleich am niedrigsten. Dieser Betrag umfasst den einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), die Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Dabei werden die Ausbildungsumlage beziehungsweise individuelle Ausbildungskosten nicht berücksichtigt.

Gedeckelt werden auf maximal 700 Euro für drei Jahre soll von diesen Kostenpunkten nach Spahns Reformplänen aber nur der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Im Bundesdurchschnitt beträgt dieser 786 Euro. Das wäre eine monatliche Ersparnis von 86 Euro für die Laufzeit von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist nämlich wieder Schluss mit dem Deckel.

In Sachsen-Anhalt allerdings liegt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflegebedürftige pro Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung aber bei durchschnittlich „nur“ 560 Euro. Sachsen-Anhalt liegt damit im Ländervergleich am zweitniedrigsten. An sich eine gute Sache, allerdings greift Spahns 700-Euro-Deckel in Sachsen-Anhalt und somit auch im Salzlandkreis entsprechend nur dort, wo der einrichtungseinheitliche Eigenanteil über 700 Euro liegt.

Das ist beispielsweise in den vier Schönebecker Pflegeheimen des Diakonievereins Burghof in Schönebeck der Fall. In diesen liegt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, den jeder der derzeit 238 Bewohner zahlen muss, bei 813 Euro wie Diakonivereinsvorsteherin Annett Lazay auf Volksstimme-Anfrage berichtet. 113 Euro würde also jeder der Burghof-Bewohner monatlich sparen. Eine Entlastung durch die Reformpläne ist, was die Deckelung der des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils angeht, also nur dort in Sicht, wo dieser Betrag auch über 700 Euro liegt.

Entlastet werden sollen durch Spahns Reformpläne aber auch pflegende Angehörige. Immerhin: Von den 110.624 Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt (9359 Pflegebedürftige im Salzlandkreis) werden 81.162 Pflegebedürftige zu Hause betreut. Im Salzlandkreis sind es 6407 Personen. Das geht aus Daten des Statistischen Bericht Pflege für das Jahr 2017 des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt (Stand 31. Dezember 2017, veröffentlicht im April 2019), der alle zwei Jahre veröffentlicht wird, hervor.

In stationären Pflegeeinrichtungen werden in Sachsen-Anhalt 29.462 Pflegebedürftige, davon 2952 Personen im Salzlandkreis betreut. Angehörige bilden somit sozusagen den größten Pflegedienst Deutschlands. Das weiß auch Gabriela Schultz. Die 60-Jährige ist selbstständige Pflegeberaterin im Salzlandkreis und Ansprechpartnerin der neuen Selbsthilfekontaktstelle für pflegende Angehörige in Schönebeck und hat somit täglich mit pflegenden Angehörigen zu tun, kennt deren Probleme. Die will Spahn mit seinen Reformplänen jetzt in Angriff nehmen. So will er die Pflege zu Hause durch ein jährliches Budget von dem dann Kurzzeit- und Verhinderungspflege gezahlt werden kann beispielsweise besser organisieren, Angehörige, die oft überfordert sind, so temporär entlasten. Außerdem soll die Pflege zu Hause im Rahmen der Reformpläne verbessert werden – durch mehr Leistungen für pflegende Angehörige beispielsweise.

Pflegeberaterin Gabriela Schultz sagt zu den Reformplänen: „Die Richtung, in die der Bundesgesundheitsminister Spahn mit seinen Reformvorschlägen geht, halte ich generell für richtig, sehe es jedoch kritisch, dass eine wirksame Änderung der Situation pflegender Angehöriger eintritt.“ Sie erläutert, dass mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (rechtskräftig seit 1. Januar 2017) bereits verbesserte Leistungen wie der Entlastungsbetrag eingeführt oder das Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhöht wurde. „Wie die Praxis zeigt, werden diese Leistungen bis heute nur von einem Teil der Betroffenen in Anspruch genommen. Fehlende Transparenz, Bürokratiehürden bei der Antragsstellung und Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, von Pflegekasse zu Pflegekasse sind hier die Ursachen.“

Sie beschreibt ein Beispiel: Wohnt der Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen kann er den Entlastungsbetrag über die sogenannte Nachbarschaftshilfe beanspruchen. Wohnt er in Sachsen-Anhalt erhält er diese Leistungen nur über einen Anbieter, der nach laut Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt ist. Ist der Pflegebedürftige zum Beispiel in der BIG direkt gesund versichert, so kann er – auch wenn er in Sachsen-Anhalt wohnt – die sogenannte Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren. „Ein Gesetzesdschungel ohne Ende“, findet die Pflegeberaterin.

Sie sagt: „Mit den neuen Reformplänen wird meines Erachtens auch die Gefahr nicht gebannt, dass pflegende Angehörige, die über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre) die Lieben zu Hause pflegen, in die Altersarmut beziehungsweise Sozialhilfe rutschen.“

Sozusagen die dritte Säule der Reformpläne des Bundesgesundheitsministers nimmt der Bereich Entlohnung von Pflegepersonal ein. Spahns Idee, die er in einem Interview mit der Bild-Zeitung erklärt: „Um mit der Pflegeversicherung Leistungen abrechnen zu können, muss ein Pflegeheim oder ein Pflegedienst die Mitarbeiter in Zukunft nach Tarif bezahlen. Grundlage kann ein Haus- oder ein Branchentarifvertrag sein. Er muss von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ausgehandelt sein.“ Dadurch erhofft sich der Bundesminister, dass mehr Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden.

In den Pflegeheimen des Diakonieverein Burghof werde laut Annett Lazay nach den gültigen Arbeitsvertragsrichtlinien (ARV) der Diakonie, die regelmäßig durch arbeitnehmende und arbeitgebende Seite im direkten Dialog ausgehandelt werden, gezahlt. Die AVR sind vergleichbar mit Tarifwerken. Die Burghof-Vorsteherin sagt: „Unter Berücksichtigung der knappen Finanzressourcen ermöglicht die vorgelegte Konzeption einer Pflegereform die angestrebte Zielrichtung der Verbesserung der Arbeits- und Vergütungssituation der Mitarbeitenden in der stationären Altenhilfe.“ Doch sie findet auch: „Spahn will die unter-Tarif-zahlenden Träger zur besseren Entlohnung zwingen. Wie er dies durchsetzt, wird sich zeigen, wenn sein Entwurf als das Gesetz durch kommt.“

Was diese Pläne angehe, seien schon kleine Schritte gegangen. Denn: Derzeit werden bestimmte Entgelterhöhungen zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen schon jetzt nur unter Nachweis einer Tarifbindung beziehungsweise Anwendung von Arbeitsvertragsrichtlinien vereinbart.

Grundsätzlich sagt Annett Lazay zu Spahns Reformplänen: „Ein Land wie Deutschland kann und muss gerade auch den älteren Menschen, die maßgeblichen Anteil am Erfolg des Landes durch ihre jahrzehntelange Arbeitsleistung haben, eine bezahlbare Pflege im Alter zusichern.“ Bisher seien nämlich seit Einführung der Pflegeversicherung 1995/96 jegliche Kostensteigerungen vor allem zulasten der Geldbeutel der Bewohner gegangen. „Diese Aufwärtsspirale muss gestoppt werden“, fordert Annett Lazay. Man begrüße die Reform und hoffe, „dass sie noch sauber ausgefeilt wird“. Denn Annett Lazay findet, dass Betroffene und Angehörige kalkulatorische Planungssicherheit brauchen, die die Spahn-Reform ermöglicht. Sie sagt aber auch: „Natürlich wäre eine weitergehende Übernahme des Eigenanteils zur Entlastung der Angehörigen wünschenswert.“