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Prozess Totalschaden am Mercedes - Unfallflucht

Der junge Mann kommt mit einer Geldstrafe davon.

Von Jan Iven 09.03.2019, 14:25

Schönebeck l So ganz schien dem jungen Mann der Ernst der Lage nicht wirklich bewusst zu sein. Nein, er könne derzeit nicht ins Gefängnis gehen, sagte der Angeklagte dem Richter am Amtsgericht Schönebeck. Dafür habe er überhaupt keine Zeit dafür. Schließlich würde er in Schichten arbeiten.

Der Schönebecker hatte zuvor am Gericht eingeräumt, dass er im vergangenen September mit seinem Audi einen parkenden Mercedes in der Ernst-Thälmann-Straße gerammt hatte. Dabei hatte er den Wagen so stark am Heck getroffen, dass dieser auf ein weiteres Auto aufgeschoben wurde. Am Mercedes entstand ein Totalschaden in Höhe von 11.000 Euro. Auch zweite Fahrzeug musste für 760 Euro repariert werden. „Das wird ein teurer Spaß“, sagte der Richter zum Angeklagten. Wobei die Geschädigten bisher offenbar noch keinen Schadensersatz bei dem jungen Mann geltend gemacht haben.

Dieser Unfall brachte den jungen Autofahrer nun in ziemliche Bedrängnis. Denn zum einen meldete er den Zusammenstoß nicht ordnungsgemäß bei der Polizei, sondern fuhr einfach davon, beging damit Unfallflucht. Zeugen meldeten ihn daraufhin bei den Behörden. Zum anderen hatte er zum damaligen Zeitpunkt überhaupt keinen Führerschein mehr. Denn den hatte er gerade einmal neun Tage zuvor abgeben müssen –weil er beim Autofahren unter Alkoholeinfluss von der Polizei erwischt worden war und dafür sogar eine Bewährungsstrafe kassiert hatte. Das hinderte ihn jedoch nicht daran, gleich wieder mit dem Wagen zu fahren. Besonders beeindruckt hatte ihn die Strafe also offenbar nicht.

Das sah der Richter ebenfalls so. „Das ist eine ganz schöne Bombe“, sagte der Jurist während der Verhandlung, da die Bewährungsstrafe offenbar gar nicht in seinen Unterlagen vermerkt war. Dafür ergab der Auszug aus dem Bundeszentralregister, dass der junge Schönebecker bereits wegen zahlreicher Straftaten aktenkundig war. Darunter Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenbesitz und gefährliche Körperverletzung.

Da der Angeklagte allerdings in einem festen Anstellungsverhältnis steht, sah der Richter am Amtsgericht Schönebeck noch einmal davon ab, die Bewährung zu widerrufen und die bisherige Freiheitsstrafe zu voll- strecken. Stattdessen verurteilte der Jurist den Angeklagten wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 4800 Euro. Das Geld könne er in Raten abzahlen. Außerdem schärfte der Richter am Amtsgericht Schönebeck dem jungen Mann ein, dass er beim nächsten Mal nicht so glimpflich davon kommen werde. Dann werde er sich Zeit für das Gefängnis nehmen müssen, ob er nun in Schichten arbeite oder nicht.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck legte eine Bewährungszeit von zwei Jahren fest, in der sich der Angeklagte von einem Bewährungshelfer betreuen lassen muss. Zudem kann der junge Mann in den kommenden beiden Jahren keine neue Fahrerlaubnis erwerben.