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Razzia Geständnisse im Schönebecker Drogen-Prozess

Am Landgericht Magdeburg hat der Prozess gegen die Betreiber einer Shisha-Bar an der Salzer Straße begonnen.

Von Jan Iven 18.04.2020, 03:02

Schönebeck/Magdeburg l Der Prozess startet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Allerdings weniger aus Angst vor gewalttätigen Übergriffen, sondern vielmehr, um alle Auflagen und Abstände zum Schutz vor dem Coronavirus einzuhalten. So wird die Verhandlung um den Drogenhandel in der Schönebecker Shisha-Bar Da Vinci kurzerhand in den großen Saal des Landgerichtes Magdeburg verlegt. Jeweils zwei Angeklagte, Verteidiger und Übersetzer verteilen sich auf 24 Plätze in drei Reihen auf der Seite der Anklagebank. Die Justizvollzugsbeamten tragen Gesichtsmasken, selbst für die Zeugen liegen Schutzmasken bereit. Die werden an diesem Verhandlungstag aber nicht in Anspruch genommen.

Der Hauptangeklagte ist ein 40-jähriger Türke, der nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in seiner Shisha-Bar Da Vinci an der Salzer Straße in Schönebeck 2019 mit verschiedenen Drogen gehandelt haben soll. Bei einer großangelegten Razzia im vergangenen November in 20 Objekten in Magdeburg und im Salzlandkreis hatten die Polizeibeamten mehrere Kilo Betäubungsmittel in der Bar gefunden. Darunter waren rund 2,7 Kilogramm Amphetamin, 230 Gramm Cannabis, 120 Gramm Kokain sowie Bargeld in Höhe von 5000 Euro.

Außerdem stellten die Beamten in der Bar und der Wohnung des Angeklagten mehrere Waffen wie eine Gaspistole, eine Machete, ein Springmesser und einen Totschläger sicher. Die Waffen könnten im Laufe des Prozesses noch eine wichtige Rolle spielen, da der bewaffnete Drogenhandel in der Regel sehr viel härter bestraft wird. Bisher bezieht sich die Anklage jedoch nur auf den Handel von Drogen in nicht unerheblichen Mengen.

Mitangeklagt ist eine 40-jährige Deutsche mit türkischen Wurzeln. Die damalige Freundin des mutmaßlichen Haupttäters betrieb ebenfalls eine Bar an der Salzer Straße, die sie inzwischen allerdings verkauft hat. Die Frau ist wegen Beihilfe angeklagt und soll mindestens zeitweise ebenfalls Drogen für ihren Freund verkauft haben.

Die Drogen soll der Angeklagte vor allem an Bekannte in seiner Shisha-Bar verkauft haben. Außerdem hatte er das leerstehende Geschäft neben der Shisha-Bar genutzt, um die Drogen zu strecken und zu lagern. Nachdem die Polizei einen Tipp aus dem Umfeld des Angeklagten erhalten hat, starteten die Beamten eine Telefonüberwachung. Bei der darauffolgenden Razzia im November stürmten mehrere Hundert Polizisten schließlich 20 Geschäftsräume und Wohnungen in Magdeburg, Schönebeck und Calbe. Im Visier der Fahnder waren dabei vor allem neun Verdächtige aus der Türkei, Syrien und Deutschland im Alter zwischen 22 und 40 Jahren. Fündig wurden die Beamten im Da Vinci. In anderen Bars in Schönebeck konnten die Beamten hingegen nichts Verdächtiges feststellen.

Die beiden Angeklagten sind seitdem in Untersuchungshaft. Nach Angaben eines Gerichtssprechers handelt es sich bei dem Verfahren um eine so genannte Haftsache, bei der vor allem seit Beginn des Jahres einzelne Verfahren besonders beschleunigt vorangetrieben werden. Demnach sei ein halbes Jahr Vorbereitung für ein solch aufwendiges Verfahren am Landgericht eine relativ kurze Vorbereitungszeit.

Anstatt sich zu Vorwürfen des Staatsanwaltes zu äußern, bemühten sich die Verteidiger der beiden Angeklagten von Beginn des Prozesses an, ein möglichst mildes Urteil auszuhandeln. Dabei boten die Anwälte ein Geständnis im Gegenzug für eine niedrige Strafe an. Ziel für den Hauptangeklagten war eine Freiheitsstrafe mit Haftverschonung, die in seiner Heimat Berlin im offenen Vollzug abgesessen werden könnte. Auf diese Weise könnte der Angeklagte tagsüber auf einer Baustelle arbeiten und die Nacht in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Dafür brachte der Angeklagte auch bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag bei einem Bauunternehmer mit. Aufgrund dieser besonderen Regelung gebe es einen regelrechten „Vollzugstourismus“ in die Hauptstadt, sagte der Verteidiger.

Aus Sicht des Verteidigers spricht für seinen Mandanten, dass unter den Waffen keine scharfen Schusswaffen sind und die Waffen nicht direkt bei den Drogen gelagert wurden. Vorbestraft sei der Anklagte bisher nur leicht. Vor allem aber sollte das Geständnis des Angeklagten zu seinen Gunsten gewertet werden. Da der Angeklagte fünf Kinder in Deutschland habe, bestehe auch keine Gefahr, dass er sich in die Türkei absetzen würde.

Die Verteidigung der Mit-angeklagten zielte auf eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung ab. Wie sie vor Gericht aussagte, möchte sie so schnell wie möglich zurück in ihre alte Heimat Berlin ziehen, um dort zu arbeiten.

Gericht und Staatsanwaltschaft am Landgericht stimmten einer entsprechenden Verständigung zu, so dass die Verteidiger vorbereitete Erklärungen der Angeklagten verlasen, in denen sie die Vorwürfe vollumfänglich einräumten.

Ein Teil der Zeugen, die zum ersten Prozesstag geladen waren, wurden ungehört nach Hause geschickt. Andere sollen noch gehört werden. Das Verfahren wird fortgesetzt.