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Verkehr Regelung zur Vorfahrt in Barby geändert: Rechts vor links

Von Thomas Linßner 05.05.2021, 16:37
Obacht! Wer aus dem Friesweg und der Thälmannstraße von rechts kommt, hat Vorfahrt. Seit Einführung des motorisierten Fahrzeugverkehrs hatte die Schloßstraße schon immer Vorrang. Was sich mit Einführung der 30er-Zone veränderte.
Obacht! Wer aus dem Friesweg und der Thälmannstraße von rechts kommt, hat Vorfahrt. Seit Einführung des motorisierten Fahrzeugverkehrs hatte die Schloßstraße schon immer Vorrang. Was sich mit Einführung der 30er-Zone veränderte. Foto: Thomas Linßner

Barby

„Wenn sich bei uns im Fliederstrauch ein Blitzer versteckt, würde die Stadt reich“, sagt ein Anwohner der Gethsemanestraße sarkastisch, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Denn hier würde die neue Regelung „rechts vor links“ am aller-meisten ignoriert. Der gerade durchgehende Straßenzug zwischen Bahnhofs- und Schloßstraße war von jeher vorfahrtsberechtigt.

Jetzt nicht mehr.

Wer aus so kleinen Stummeln wie Steinweg, Grabengasse oder Breite Gasse in die Gethsemanestraße einfährt, hat Vorfahrt. Wenn er keinen „von rechts“ hat. „Das wird noch eine Weile dauern und ein paar Mal krachen, bis das in den Köpfen angekommen ist“, so der Anwohner, der als Berufskraftfahrer weiß, wovon er spricht. Noch zäher dürfte sich die Umgewöhnung in der Schloßstraße gestalten. Hier gilt das gleiche Prinzip wie in der Gethsemanestraße. Der Abschnitt zwischen Schloss und Einmündung Wilhelmsweg (L51) ist seines rund hundertjährigen Hauptstraßen-Privilegs beraubt. Wenn Verkehrsteilnehmer von der Innenstadt kommend in Richtung Ortsausgang fahren, müssen sie Obacht geben, wenn jemand aus dem Friesweg kommt. Denn hier gilt auch „rechts vor links“. Schloßstraße, Friesweg. Schon allein die Namen deuten an, was Sache ist.

Wir wollen die gesamte Schloßstraße von der Einmündung Wilhelms-weg bis zur Caféecke zur verkehrsberuhigten Zone machen.

In den sozialen Netzwerken ist diesbezüglich der Blutdruck bei den Nutzern gestiegen. Gelinde gesagt. Denn besonders im Falle der Schloßstraße macht sich eine Menge Kopfschütteln breit. Warum musste der 300-Meter-Abschnitt unbedingt mit in die verkehrsberuhigte Zone?

Wurde im Vorfeld der Ortschaftsrat einbezogen? „Ja, wurde er im vergangenen Spätsommer“, versichert Katrin Scholz vom Ordnungsamt.

Wenn der Ortschaftsrat heute Abend im Bauhof tagt, steht das Thema erneut auf der Tagesordnung. „Wir wollen die gesamte Schloßstraße von der Einmündung Wilhelmsweg bis zur Caféecke zur verkehrs- beruhigten Zone machen“, sagt Katrin Scholz. Damit läge dann nicht nur der „Schnippel“ an der Grundschule/Reha- Klinik in der 30er-Zone.

Apropos, Schule. Wenn in diesem Bereich die Schloßstraße saniert wird – der Termin steht noch nicht genau fest –, soll in Höhe Grundschule eine Verkehrsinsel eingebaut werden. Damit dürfte sich die Umgewöhnung auf die „Rechts-vor-links-Regel“ etwas entschärfen. Hier gilt ohnehin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. In der Vergangenheit gab es immer mal wieder Forderungen nach einem Fußgängerschutzweg. Mit einer Verkehrsinsel kommt man diesem Verlangen der Anwohner entgegen.