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Gerichtsprozess Sachbeschädigung: Schönebecker schlägt Auto seiner Ex kurz und klein

10.000 Euro Schaden soll ein 56-Jähriger am Auto seiner Ex-Partnerin angerichtet haben. Die dafür im Amtsgericht Schönebeck gegen ihn verhängte Strafe will der Mann anfechten.

Von Paul Schulz 18.03.2025, 16:00
Eigenhändig soll ein Schönebecker den Wagen seiner Ex-Partnerin derart demoliert haben, dass ein Schaden von rund 10.000 Euro zustande kam. Dafür wurde er nun verurteilt.
Eigenhändig soll ein Schönebecker den Wagen seiner Ex-Partnerin derart demoliert haben, dass ein Schaden von rund 10.000 Euro zustande kam. Dafür wurde er nun verurteilt. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Schönebeck. - Ein 56-jähriger Schönebecker soll sich an Himmelfahrt vergangenen Jahres gehörig daneben benommen haben. Mithilfe einer Abschleppöse soll er das Auto seiner Ex-Partnerin kräftig demoliert haben, indem er unter anderem Rückleuchten und Türen des Wagens eingeschlagen habe. Die Schadenshöhe beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 10.000 Euro. Nun muss sich der Schönebecker wegen Sachbeschädigung vor Gericht verantworten.

Über seinen Rechtsanwalt räumt der Angeklagte die Vorwürfe ein. Demnach war der Schönebecker an dem Tag betrunken und hatte mindestens 1,97 Promille Alkohol im Blut. „Es war definitiv eine starke Enthemmung da. Warum er so einen Mist gemacht hat, weiß er heute allerdings auch nicht mehr“, erklärt der Verteidiger für seinen Mandanten. Weiterhin teilt der Anwalt mit, dass die Schadensersatzansprüche der Nebenklägerin – also der Ex-Partnerin des Angeklagten – anerkannt werden.

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Der 56-Jährige ist für Strafrichter Eike Bruns derweil kein Unbekannter. Sage und schreibe 20 Vorstrafen hat der Mann bereits auf dem Kerbholz. Darunter unter anderem Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr und auch fahrlässige Tötung. „Im Grunde das ganze Strafgesetzbuch hoch und runter“, fasst Bruns zusammen.

Nicht wirklich alkoholfrei

Der Angeklagte erwähnt im Verfahren noch, dass er seit „ein paar Jahren“ ohne Alkohol auskommen würde – was von den Juristen mit Stirnrunzeln quittiert wird. „Das haut ja nicht so wirklich hin, wenn wir uns die Tat so anschauen“, merkt Bruns mit Verweis auf die fast zwei Promille am Tattag an.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft spricht sich in seinem Plädoyer für eine zehnmonatige Bewährungsfreiheitsstrafe aus. Angesichts der vielen Vorstrafen und des hohen Schadens sei eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend. „Diesen hohen Schaden eigenhändig anzurichten, muss man auch erstmal schaffen“, so der Staatsanwalt.

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Der Verteidiger relativiert in seinem Plädoyer die Schadenshöhe. „Heutzutage – mit der ganzen Technik in den Autos – ist so ein Schaden schnell erreicht“, sagt der Rechtsanwalt. Er hebt zudem hervor, dass der Schönebecker geständig war und die letzte Verurteilung auch schon ein paar Jahre her ist. Die sei 2019 gewesen. Der Verteidiger plädiert auf eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro (90 Tagessätze á 15 Euro).

Geldstrafe nicht ausreichend

Richter Bruns folgt mit seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach eine Geldstrafe im Falle des Schönebeckers nicht mehr angebracht sei. Er verurteilt den Mann zu einer zehnmonatige Freiheitsstrafe, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzt. Außerdem soll der 56-Jährige 600 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Sie haben sich wie die Axt im Walde verhalten und wie ein Berserker den Wagen demoliert“, sagt Bruns zu dem Schönebecker.

Davon, dass dieser die Strafe akzeptiert, kann aber keine Rede sein. Lautstark wettert er: „Wegen ein paar Rücklichtern soll ich in den Knast? Dabei habe ich mich fünf Jahre lang zusammengerissen. Die Frau hat mein Leben ruiniert!“ Er werde das Urteil anfechten, kündigt der Schönebecker trotzig an.

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„Das können Sie tun. Legen Sie Berufung ein und verbrennen Sie noch mehr Geld“, zeigt sich Bruns unbeeindruckt. Und weiter sagt der Richter: „Seien Sie froh, dass Sie überhaupt noch Bewährung bekommen haben. Aber daran, dass Sie die Bewährungszeit straffrei überstehen, scheinen Sie ja selbst nicht zu glauben.“