Gerichtsverfahren Schönebecker Amtsgericht: Angeklagter im Besitz von Kriegswaffen?
Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt das Schönebecker Amtsgericht. Ein Mann aus Calbe ist hier wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt.

Schönebeck/Calbe - So einen Fall habe er in seiner Laufbahn als Richter auch noch nicht auf dem Tisch gehabt, befindet Strafrichter Eike Bruns. Im Schönebecker Amtsgericht ist nämlich der 34-jährige Calbenser Thomas Hammling (Name geändert) angeklagt – wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Doch was soll der 34-Jährige konkret getan haben? Hat er Waffen gesammelt oder Granaten gehortet? Aufklärung verschafft die Anklage der Staatsanwaltschaft. Demnach habe der Mann im September 2019 scharfe Munition bei sich gehabt, was im Rahmen einer Polizeikontrolle aufgefallen sei. Eine scharfe Patrone habe Hammling bei sich gehabt, so die Staatsanwältin.
Patrone auf Feldweg gefunden
Der Calbenser macht daraus auch gar keinen Hehl. Er räumt ein: „Ja, der Vorwurf trifft so zu.“ Weiter schildert Hammling, dass er die Patrone am selben Tag erst auf einem Feldweg gefunden habe. Als er wenig später in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und dabei kontrolliert wird, entdecken die Polizisten auch die Munition.
„Das ist dann ja mal dumm gelaufen“, sagt Richter Bruns. Der Calbenser sieht das ähnlich und ergänzt: „Es war auch blöd, die Patrone mitzunehmen. Ich habe mir ja gar nichts dabei gedacht. Ich hätte sie liegen lassen sollen.“ Auf weitere Nachfrage des Richters erklärt der Angeklagte, dass er auch keine besondere Ahnung davon gehabt habe, was für Munition er da gefunden habe. „Ob das jetzt eine Gaspatrone war oder echte, scharfe Munition – das war mir nicht klar“, so Thomas Hammling.
Gutachten: Munition für Kriegswaffen
Dass es sich um Munition handelt, die für Kriegswaffen bestimmt ist, wird hingegen zweifelsfrei in einem Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA) dargelegt.
Was den Calbenser und die eine scharfe Patrone angeht, so sind sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter schnell einig, dass man wohl von einem „minderschweren Fall“ sprechen könne. Nichtsdestotrotz war der Calbenser widerrechtlich im Besitz von Gewehrmunition. Das hebt auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer hervor. „Der Sachverhalt steht fest, ebenso, dass es sich um einen minderschweren Fall handelt“, sagt sie. Für den Calbenser spreche sein Geständnis, gegen ihn seine sechs Vorstrafen. Die Staatsanwältin plädiert darauf den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro zu verurteilen.
Bitte um mildes Urteil
Hammlings Rechtsanwalt schließt sich weitestgehend der Schilderung der Staatsanwaltschaft an, bittet jedoch um ein milderes Urteil.
Nach Beratung mit den beiden Schöffen verurteilt Richter Bruns den Calbenser zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 15 Euro. „Ohne Genehmigung darf man nicht mit scharfer Kriegsmunition hantieren, das ist Ihnen auch klar“, so Bruns zu Thomas Hammling. Dieser zeigt sich einsichtig – und der Verurteilung zum Trotz auch erleichtert, denn bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sind auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren im Bereich des möglichen.