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Amtsgericht Schönebecker Ehepaar angeklagt: Sie versteht nicht, was sie falsch gemacht hat

Ein Mann aus Schönebeck fährt mit dem Auto seiner Ehefrau - ohne Fahrerlaubnis. Jetzt sind beide im Amtsgericht angeklagt.

Von Paul Schulz 28.07.2021, 17:00
Ein Ehepaar aus Schönebeck muss sich im Amtsgericht der Stadt verantworten. Er ist wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt und sie, weil sie es zugelassen hat.
Ein Ehepaar aus Schönebeck muss sich im Amtsgericht der Stadt verantworten. Er ist wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt und sie, weil sie es zugelassen hat. Foto: Uli Deck/dpa

Schönebeck - Die Schönebeckerin Claudia Kühn (Name geändert) ist etwas perplex. Sie sitzt neben ihrem Ehemann Christoph Kühn (Name geändert) auf der Anklagebank des Schönebecker Amtsgerichts. Ihr Mann ist angeklagt, weil er Auto gefahren sein soll, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. Stattdessen habe er bei einer Kontrolle eine gefälschte Fahrerlaubnis vorgezeigt. Claudia Kühn ist angeklagt, weil sie das zugelassen habe – denn mit ihrem Auto sei ihr Mann gefahren, so die Staatsanwaltschaft.

„Ich lag im Bett und habe geschlafen, weil es mir an diesem Tag nicht so gut ging. Ich wusste nicht, dass er die Kinder in die Kita bringt“, rechtfertigt sich Claudia Kühn vor Strafrichter Eike Bruns.

Dieser zeigt zwar Verständnis für die Situation, erklärt ihr aber auch, dass sie als Halter des Fahrzeugs dafür Sorge zu tragen habe, dass ihr Wagen nicht von Personen genutzt wird, die das gar nicht dürfen.

Schlüssel unter Verschluss aufbewahren

„Der Schlüssel hing ganz normal am Schlüsselbrett“, sagt die Schönebeckerin. Dass sie fahrlässig zugelassen habe, dass ihr Mann das Auto nutzt, kann sie nicht so recht nachvollziehen. Bruns erklärt ihr: „Im Grunde müsste man den Autoschlüssel unter Verschluss aufbewahren. Das macht kein Mensch, aber das wird erwartet.“ Letztlich einigen sich aber Gericht und Staatsanwaltschaft darauf, dass Verfahren gegen die 32-Jährige aufgrund von Geringfügigkeit einzustellen.

Nun sitzt nur noch Christoph Kühn auf der Anklagebank. Bruns macht es kurz: „Sind Sie gefahren?“ Ja, ist er, räumt der 37-jährige Christoph Kühn ein.

„Hatten Sie eine Fahrerlaubnis?“, fragt Bruns weiter. „Nein“, antwortet Kühn. „Ich wollte meine Frau entlasten, weil sie mit Magenschmerzen im Bett lag. Da wollte ich die Kinder in die Kita bringen“, erklärt der Schönebecker.

„Und wo hatte Sie die Fälschung her? Was war das für ein Wisch?“, will der Richter wissen. „Der war aus dem Internet“, räumt Kühn weiter ein.

Weiteres Vergehen

Daneben ist der Mann aber noch wegen Betruges angeklagt. Er habe im Mai vergangenen Jahres bei einem Onlinehändler Abschleppseile bestellt und erhalten, aber nicht die Rechnung in Höhe von rund 43 Euro bezahlt. „Das ist mir einfach durchgerutscht, ich hab es einfach vergessen“, sagt Christoph Kühn.

Vor dem Plädoyer der Staatsanwältin wirft Bruns noch einen Blick ins das Vorstrafenregister des Schönebeckers. Kühn ist kein unbeschriebenes Blatt. So wurde er schon mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und auch wegen mehrfachen Diebstahl verurteilt.

Die Staatsanwältin hält Kühn in ihrem Plädoyer zugute, dass er geständig war. Allerdings würden seine einschlägigen Vorstrafen gegen ihn sprechen. Zusammengefasst plädiert die Anwältin für eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Außerdem soll Kühn für acht Monate für den Erwerb eines Führerscheins gesperrt werden.

„Sie zeigen eine beeindruckende Hartnäckigkeit. Acht mal sind Sie schon wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden“, sagt Richter Bruns zu dem Angeklagten.

„Sie sehen mich hier nie wieder“, sagt Kühn. „Wenn ich jedes Mal einen Euro bekommen würde, wenn das jemand sagt, müsste ich nicht mehr jeden Morgen hier her kommen“, entgegnet Bruns. Und weiter: „Ich sehe bei Ihnen nichts, das mir die Gewissheit gibt, dass sie sich ändern.“ Aus diesem Grund sei eine Bewährungsstrafe nicht mehr angemessen. Bruns verurteilt Kühn zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe und verhängt eine sechsmonatige Sperrfrist für den Fahrerlaubniserwerb. Das Urteil kann aber noch angefochten werden.