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Kinderbetreuung Schönebecker Eltern doch nicht entlasten?

Geschwisterregelung im Hort: Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch geht in Widerspruch.

Von Paul Schulz 26.11.2019, 00:01

Schönebeck l Familien mit mehreren Kindern finanziell entlasten – das ist das Anliegen eines Antrages der SPD-Fraktion, dem die Stadträte am 7. November mehrheitlich zugestimmt hatten. Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) hat nun Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss eingelegt. Damit wird dieser aufgeschoben. Das bedeutet, dass sich die Stadträte noch einmal mit dem Antrag, durch den die Geschwisterregelung auf Hortkinder ausgeweitet werden soll, befassen müssen. Laut Stadtsprecher Matthias Zander wird der Antrag bereits bei der nächsten Stadtratssitzung am 19. Dezember wieder auf der Tagesordnung stehen.

Knoblauch begründet seinen Widerspruch damit, dass der Beschluss nachteilig für die Stadt sei. „Nach pflichtgemäßen Ermessen komme ich zu dem Ergebnis, dass der Beschluss zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führt“, heißt es in einem Schreiben, das die Stadträte erhielten. Zudem weist der Oberbürgermeister auf die Haushaltskonsolidierung hin. So lange sich die Kommune in der Konsolidierung befinde, dürfe sie sich nicht zur Übernahme von neuen freiwilligen Leistungen verpflichten. Dazu gehören unter anderem Erstattungen und Zuschüsse, die im Rahmen von Pflichtaufgaben über die rechtlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden. Laut Knoblauch handelt es sich bei dem SPD-Antrag um solch eine zusätzliche freiwillige Leistung.

Bei der Schönebecker SPD-Fraktion zeigt man sich „enttäuscht über das Handeln des Oberbürgermeisters“. Fraktionsvorsitzender Frank Schiwek teilt mit: „Er setzt mit seinem Widerspruch die Konsolidierung auf Kosten der Familien und Kinder unserer Stadt fort. Das widerspricht unserem Bild von einer familienfreundlichen Kommune.“

Knoblauch weist indes darauf hin, dass der Stadt von August 2019 bis Dezember 2019 – das ist der Zeitraum, auf den der SPD-Antrag befristet ist – 36 670 Euro Hortbeiträge entgehen würden. Dieses Defizit über die Mehrerträge der Zuweisungen des Landes und des Landkreises auszugleichen, wie im Antrag der SPD ausgeführt, sei nicht möglich, so Knoblauch.

„Die erhöhten Zuweisungen des Landes/Landkreises führten gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 zu Mehrerträgen in Höhe von 549.736 Euro. Allein im Bereich der Erstattungen an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen im Jahr 2019 kam es jedoch zu Mehraufwendungen in Höhe von 619.629 Euro“, heißt es in der Begründung zum Widerspruch.

Bei der SPD werde man nun „den Gang der Dinge abwarten“, so Schiwek. Der Fraktionsvorsitzende bedauert, dass eine Entlastung der Familien im Jahr 2019 nicht mehr möglich sein dürfte.

Die Frage, die sich aufdrängt: Wie geht es mit dem SPD-Antrag weiter? Drei Szenarien sind möglich. Sollten sich die Stadträte in der der Sitzung am 19. Dezember erneut für den SPD-Antrag aussprechen und Bürgermeister Knoblauch ist der Auffassung, dass dies rechtswidrig ist, muss er erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde einholen – den Salzlandkreis. Legt Knoblauch keinen weiteren Widerspruch ein, dann wird der Beschluss entsprechend umgesetzt.

Das dritte Szenario: Der Stadtrat stimmt mehrheitlich gegen den SPD-Antrag. Dann ist die Ausweitung der Geschwisterregelung vom Tisch. Zumindest seitens der Stadt. Durch das Gute-Kita-Gesetz, welches ab 2020 in Sachsen-Anhalt in Kraft treten soll, wird die Geschwisterregelung nämlich ohnehin auf Hortkinder ausgeweitet.

In Schönebeck würden laut Gemeindeelternvertretung 92 Kinder beziehungsweise Familien von der Regelausweitung profitieren.