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Kommunalpolitik Schönebecker Stadtrat: Kann Sitzung trotz 50-Personen-Regel stattfinden?

In Innenräumen gilt in Sachsen-Anhalt ab 50 Personen die 2G-Regel. Dürfen deshalb nur Geimpfte und Genesene zur Sitzung des Schönebecker Stadtrates am Donnerstag?

Von Paul Schulz 28.11.2021, 03:30
Die Stadt Schönebeck bietet vor der Stadtratssitzung die Möglichkeit, sich auf Covid-19 testen zu lassen.
Die Stadt Schönebeck bietet vor der Stadtratssitzung die Möglichkeit, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Foto: Marijan Murat/dpa

Schönebeck - Die Inzidenzen steigen und steigen. Landesweit liegt der Wert nun fast bei 700. Daher hat die Landesregierung Anfang der Woche weitere Maßnahmen beschlossen, um das Infektionsgeschehen abzubremsen. Unter anderem wurde ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell in geschlossenen Räumen für Veranstaltungen ab 50 Personen als Maßnahme angeordnet. Demnach dürfen bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern nur noch Geimpfte und Genesene eingelassen werden.