Solepark Kurtaxe wird verdoppelt

Die Kurtaxe für den Solepark-Übenachtungen wird steigen. Die Einnahmen fließen in den Erhalt der Anlage.

Von Paul Schulz 15.05.2020, 01:01

Schönebeck l In der Sitzung des Schönebecker Stadtrates am Donnerstagabend im Tolbergsaal wurde eine überarbeitete Kurtaxeregelung für den Stadtteil Bad Salzelmen beschlossen. Mit der neuen Satzung, die am 1. Juli 2020 in Kraft tritt, wird die Höhe der Kurtaxe verdoppelt. Statt einem Euro zahlen volljährige Übernachtungsgäste pro Aufenthaltstag zwei Euro. Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sieben und 18 Jahren wird ein Euro pro Tag fällig, zuvor waren es 50 Cent.

Insgesamt kalkuliert der Solepark, an den die Kurtaxe entrichtet wird, mit rund 28.700 Euro Mehreinnahmen im Vergleich zu den Vorjahren. Durch diese Mehreinnahmen verringert sich der Zuschuss der Stadt an den Solepark. Die Erhöhung der Kurtaxe ist gleichzeitig ein Bestandteil des Sparkonzeptes der Stadt.

Wie Solepark-Chefin Sybille Schulz erklärt, ist es das erste Mal, das die Kurtaxe erhöht wird. Eine Neukalkulation des Betrages sei daher durchaus angebracht. Bei der Berechnung habe man sich unter anderem an anderen Kurorten und Heilbädern orientiert.

Und die Satzung musste in jedem Fall überarbeitet werden, denn durch eine Änderung im Kommunalabgabengesetz des Landes sind sprachliche, aber auch inhaltliche Anpassungen der Kurtaxensatzung erforderlich geworden, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.

Wie Sybille Schulz weiter erklärt, sind die Einnahmen aus der Kurtaxe zweckgebunden. Sie werden zur Erhaltung und Pflege der Kur-Infrastruktur und Parkanlagen verwendet.

Doch wer muss eigentlich die Kurtaxe zahlen? Laut der neuen Satzung sind alle Personen kurtaxepflichtig, die sich in dem Kurgebiet aufhalten, ohne in ihm eine alleinige Wohnung oder eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der touristischen, Kur- und Erholungseinrichtungen geboten wird.