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Verkehr Tempo-30-Zone in Barby wird ausgeweitet

Die Stadt Barby beabsichtigt die Ausweitung der Tempo-30-Zone im Quartier der Barbyer Schloßstraße ab Montag, 14. Juni, umzusetzen. Das gilt für den innerstädtischen Bereich.

Von Thomas Linßner 08.06.2021, 17:02
Auch die Gethesemanestraße gehört zur beruhigten Zone.
Auch die Gethesemanestraße gehört zur beruhigten Zone. Foto: Thomas Linßner

Barby - „Die Weiterführung der Tempo-30-Zone gewährleistet die Gleichmäßigkeit des Fahrverlaufes im Zuge der Schloßstraße“, begründet Katrin Scholz vom Ordnungsamt die Ausweitung. Den ersten Schritt hatte die Stadt Anfang Mai gemacht. Damals sahen nicht wenige Verkehrsteilnehmer die 30er Zone als Stückwerk. „Wir wollen jetzt die gesamte Schloßstraße von der Einmündung Wilhelmsweg bis zur Caféecke zur verkehrsberuhigten Zone machen“, legt Katrin Scholz nach.

Verkehrsinsel an der Grundschule „Am Prinzeßchen“ soll bald gebaut werden

Wenn an der Grundschule „Am Prinzeßchen“ die Schloßstraße saniert wird – der Termin steht noch nicht genau fest – soll dort eine Verkehrsinsel eingebaut werden. Damit dürfte sich die Umgewöhnung auf die „rechts-vor-links-Regel“ an dieser Stelle etwas entschärfen. Hier gilt ohnehin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. In der Vergangenheit gab es immer mal wieder Forderungen nach einem Fußgängerschutzweg. Mit einer Verkehrsinsel kommt man diesem Verlangen nach.

Wohnbebauung wird erschlossen

Katrin Scholz bezeichnet die oben hinzu gekommenen Straßen als „Erschließungsstraßen“. Vor allem werde durch die Ausweitung der Zone die Wohnbebauung erschlossen. „Dadurch entfallen an den jeweiligen Einmündungen die Schilder Vorfahrtstraße und Vorfahrt gewähren, da der Grundsatz rechts vor links gilt. Weiterhin sind die neuen Schilder kleiner (42 statt 60 Zentimeter), was sich positiv auf das Sichtbild des Verkehrsteilnehmers auswirkt“, so Scholz. Die Anordnung von insgesamt sechs Verkehrszeichen „Tempo-30-Zone“ ersetze mindestens die fünffache Anzahl vorfahrtsregelnder Beschilderung, weiß die Ordnungsamtsfachfrau.

Tempo-30-Zone dient der öffentlichen Sicherheit

Am 14. Juni werden durch den städtischen Bauhof 25 Verkehrsschilder abgebaut und sechs Verkehrsschilder (je zwei „Tempo-30-Zone“, „3,5-Tonnen“ und „Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei“) aufgestellt. Auf vielen Straßen der Innenstadt gilt bisher ohnehin eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Wegen enger Straßenverhältnisse ist zum Teil eine höhere Geschwindigkeit auch gar nicht möglich. „Die Anordnung der Tempo-30-Zone erfolgt flächendeckend in dem genannten Quartier und dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Durchgangsverkehr ist hier eher von geringer Bedeutung“, weiß Katrin Scholz.

In den rot markierten Straßen gilt das Gebot „rechts vor links“.
In den rot markierten Straßen gilt das Gebot „rechts vor links“.
Grafik: OpenStreetMap, prePress Media Mitteldeutschland GmbH

In diesen Straßen gilt die neue Regelung

Ab kommender Woche werden folgende Straßen zur verkehrsberuhigten Zone zählen, in denen nur 30 km/h gefahren werden darf und wo die Regel „rechts vor links“ gilt: Gethsemane-, Hansa-, Schloß-, Goethe-, Thälmann-, Linden-, Schleiermacher-, Markt-, Schul- und Fuchsstraße sowie Quergasse, Kirchplatz, Steinweg, Breite Gasse, Graben- und Gartengasse sowie den Stadtgraben.