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Wer durch illegales Halten Steuern sparen will, kann kräftig nachzahlen Trend: Herrchen melden ihre Hunde nicht an

11.03.2013, 01:27

Hundehalter müssen ihren Vierbeiner unbedingt bei der Stadt anmelden und entsprechende Steuern für das Tier bezahlen. Darauf weist das Ordnungsamt in Schönebeck aktuell hin. Volksstimme-Redakteur Daniel Wrüske hat zu diesem Thema mit Ordnungsamtsleiter Waldemar Liedicke gesprochen.

Volksstimme: Die Stadt weist auf die steuerrechtliche Anmeldung für Hunde hin. Gibt es Probleme?

Waldemar Liedicke: Nein, Probleme nicht, aber vielleicht kann man sagen einen leichten Aufwärtstrend. Denn in Fällen von Kontrollen und anderen Maßnahmen, mit denen das Ordnungsamt und Hundehalter miteinander zu tun haben, ist zurzeit der Trend zu erkennen, dass viele Tiere keine Marke haben.

Volksstimme: Welche Konsequenzen resultieren für Hundehalter, wenn sie keine Steuern für ihre Tiere zahlen?

Waldemar Liedicke: Sie bezahlen Strafe. Und das kann in einigen Fällen sehr teuer werden, wenn nämlich das Tier über einen langen Zeitraum illegal gehalten worden ist. Die Bußgeldstelle betrachtet bei der Bearbeitung eines solchen Sachverhaltes diese Zeiträume. Es wird bewertet, welcher finanzielle Vorteil sich für den Halter ergeben hat, dadurch, dass er den Hund nicht angemeldet hat. Hinzu kommt eine Betrachtung der Kosten, die man sich durch das "Chippen" beim Tierarzt erspart hat, denn jeder Hund bekommt ja jetzt einen Chip in das Ohr. Außerdem müssen Hundehalter jetzt eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. In einem Bußgeldverfahren wird auch bewertet, was der Halter hier "gespart" haben könnte.

Volksstimme: Da kommt viel zusammen. Mit welchen Summen müssen die Halter also rechnen?

Waldemar Liedicke: Wie gesagt, es kommt auf die Dauer an, die ein Hund nicht angemeldet war. Aber bis zu 200 Euro Nachzahlungen sind denkbar.

Volksstimme: Wie funktioniert die Anmeldung, was müssen Halter beachten?

Waldemar Liedicke: Das Ordnungsamt arbeitet eng mit der Steuerstelle der Stadt zusammen. Die Hundebesitzer füllen ein Formular aus. Dazu müssen sie einen Nachweis darüber mitbringen, dass das Tier den Chip und damit eine individuelle Kennzeichnung besitzt, die über sogenannte Transponder ausgelesen werden kann. Auch muss nachgewiesen werden, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Die Versicherungsanstalten sind inzwischen auf so etwas eingestellt und haben entsprechende Formulare. Die Hunde werden über die Anmeldung automatisch im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt registriert.

Volksstimme: Müssen die Hunde vorgestellt werden bei der Anmeldung?

Waldemar Liedicke: Nicht zwangsläufig. Aber wenn nicht klar die Rasse zu bestimmen ist, dann müssen die Tiere mitgebracht werden. Möglich ist auch, dass der Amtsveterinär sogar die Rasse bestimmen muss. Das spielt besonders im Zusammenhang mit den Listenhunden eine Rolle.

Volksstimme: Listenhunde, also die Kampfhunde?

Waldemar Liedicke: Nicht nur. Listenhunde sind die Hunde, die per Gesetz als gefährliche oder potenziell gefährliche Hunde angesehen werden. Diese Kategorie enthält Hunderassen, die in Deutschland, Österreich, der Schweiz und/oder Lichtenstein auf mindestens einer Rasseliste stehen.

Volksstimme: Welche Steuerbeträge zahlen Herrchen für ihre Hunde in Schönebeck?

Waldemar Liedicke: Die Hundesteuer ist durch den Stadtrat geregelt. Sie beträgt in der Kernstadt und den Ortsteilen für den ersten Hund 46 Euro, für den zweiten Hund 68 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 88 Euro.

Volksstimme: Und wie viele Hunde gibt es in Schönebeck?

Waldemar Liedicke: Angemeldet sind zurzeit 2158.

Volksstimme: Kontrolliert das Ordnungsamt?

Waldemar Liedicke: Das Thema muss ambivalent betrachtet werden. Auf den Rundgängen sind die Außendienstmitarbeiter angehalten, alles aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung mit aufzunehmen. Wir gehen auch Hinweisen nach und sprechen Leute gezielt an, wenn wir sie kennen. Ich kann aber von keiner Mitarbeiterin verlangen, dass sie bei einem ihr unbekannten Hund im Halsbereich die Steuernummer abliest.