1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Kandidaten brauchen kein Führungszeugnis

Wahlen Kandidaten brauchen kein Führungszeugnis

Warum der Schönebecker Stadtrat eine zweite Ausschreibung für das Wahlamt beschlossen hat.

Von Jan Iven 30.07.2020, 20:55

Schönebeck l Der Stadtrat von Schönebeck hat eine erneute Ausschreibung für das Wahlamt des Oberbürgermeisters beschlossen. Die Kommunalpolitiker waren extra aus diesem Grund am Donnerstag zu einer Sondersitzung im Dr.-Tolberg-Saal zusammengekommen. Grund: Die Stadtverwaltung wollte mit „Berichtigungen und Ergänzung“ vorsorglich für Rechtssicherheit sorgen. Denn nach der ersten Ausschreibung hatte es kritische Nachfragen von möglichen Kandidaten gegeben, wie aus dem Rathaus zu hören war. „Wir wollen vermeiden, dass die Wahl oder die Bewerber schaden nehmen können“, sagte Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) bei der Sitzung des Staatsrates.

Problematisch war offenbar auch, dass die Bewerber laut erster Ausschreibung ein polizeiliches Führungszeugnis bei ihrer Bewerbung einreichen sollten. Doch das ist offenbar nicht statthaft. Erst der Wahlgewinner müsse ein Führungszeugnis vorlegen, bevor er vereidigt wird. „Natürlich wäre es sinnvoller, nur Bewerber zuzulassen, die auch vereidigt werden können. Aber das sieht das Gesetz nun mal nicht vor“, sagte Oberbürgermeister Bert Knoblauch.

Überhaupt hatte wohl auch die Forderung nach Zeugnissen für Verwirrung gesorgt. Demnach soll es Nachfragen gegeben haben, ob Kandidaten auch Schulzeugnisse mit ihren Bewerbungsunterlagen einreichen sollten. In der Verwaltung hatte man aber nur Abschlusszeugnisse gemeint. „Die Ausschreibung ist jetzt allgemeiner und einfacher formuliert“, sagte Oberbürgermeister Knoblauch. Auf diese Weise bestehe Rechtssicherheit und die Wahl wäre sicherer vor möglichen Anfechtungen. Trotzdem soll die bisherige Ausschreibung weiterhin gültig sein. Daher sei auch eine erneute Ausschreibung am 5. August weiterhin möglich. Nach Angaben der Stadtverwaltung beinhalte die Ausschreibung jedoch keine konkreten Formfehler. Demnach soll es sich vor allem um „redaktionelle Änderungen“ handeln, wurde aus dem Rathaus mitgeteilt.

Statt der konkreten Nennung der Altersgrenze von 67 Jahren für Kandidaten wird in der erneuten Ausschreibung nur noch auf das Landesbeamtengesetz verwiesen. Darin wird das Höchstalter ebenfalls auf 67 Jahre festgesetzt. Das Gesetz kann jedoch geändert werden, so wie es in der Vergangenheit bereits geschehen ist. Auf die Formulierung „lückenloser Lebenslauf“ wurden nun ebenfalls verzichtet, da sie nach Angaben der Stadtverwaltung zur Rechtsunsicherheit beitragen könnte. Das Mindestalter für Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister ist 21 Jahre.

Stadtrat Mark Kowolik wollte schließlich noch wissen, welche Kosten eine erneute Ausschreibung verursacht. Mitarbeiter der Verwaltung sicherten ihm daraufhin eine schriftliche Antwort zu. Die Stadträte stimmten mit breiter Mehrheit für eine erneute Ausschreibung des Wahlamtes, bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen.

Der nächste Oberbürgermeister von Schönebeck wird am 11. Oktober gewählt. Eine eventuelle Stichwahl würde am 8. November stattfinden. Amtsinhaber Bert Knoblauch wird erneut kandieren. Weitere Kandidaten sind Steffen Baumann (AfD), Olaf Ziem (parteilos) und Felix Leue (parteilos). SPD und Bunte Fraktion haben sich noch nicht geäußert. Die Linke unterstützt offiziell den Amtsinhaber. Die Frist für die Einreichung der Wahlunterlagen endet am endet am 14. September um 18 Uhr. Das Wahlamt muss öffentlich ausgeschrieben werden.