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Jubiläum Wer entwirft für Schönebeck das Logo für die 800-Jahr-Feier?

Von Olaf Koch Aktualisiert: 12.07.2021, 17:13
Feierlichkeiten wie hier zum Marktbrunnenfest soll es in Schönebeck auch 2022 geben. Diesmal ist die 800-Jahr-Feier an der Reihe. Die Inzidenzwerte müssen natürlich auch mitspielen.
Feierlichkeiten wie hier zum Marktbrunnenfest soll es in Schönebeck auch 2022 geben. Diesmal ist die 800-Jahr-Feier an der Reihe. Die Inzidenzwerte müssen natürlich auch mitspielen. Symbolfoto: dpa

Schönebeck

Die Stadt Schönebeck feiert im Jahr 2023 die erste urkundliche Erwähnung mit einem ganzen Jahr im Zeichen des 800-jährigen Jubiläums. Dafür wird jetzt zu einem Wettbewerb aufgerufen: Um einen großen Wiedererkennungswert und eine hohe Identifikation in der Öffentlichkeit zu erreichen, wird eine Wort-Bild-Marke gesucht, die sowohl für die Werbung im Vorfeld sorgt als auch im Festjahr selbst als Symbol die Feierlichkeiten ständig begleitet. Deshalb hat sich die Stadt nun entschieden, kreative Ideen und Vorschläge der Bürger in die finale Version des Logos einfließen zu lassen. Morgen startet ein Wettbewerb, bei dem alle Schönebecker ihrer Kreativität freien Lauf lassen und einen Vorschlag einreichen können.

„Wir sind gespannt, welche Ideen unsere Bürger haben und vor allem, welche Symbole am häufigsten auftauchen werden. Vielleicht sind sogar einige Überraschungen dabei, mit denen wir noch gar nicht gerechnet haben“, zeigt Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) große Vorfreude. Das neue Logo ist frei in der Gestaltung. Das Motiv sollte aber klaren Bezug zur Stadt Schönebeck, ihrer Geschichte, ihren Persönlichkeiten und/oder Sehenswürdigkeiten besitzen und diese visualisieren.

Einsendeschluss im Juni

Die Entwürfe können per Post oder E-Mail bis zum 30. Juni dieses Jahres eingesendet werden. Wichtig: Gleichzeitig müssen auch die unterschriebenen Teilnahmebedingungen abgegeben werden. Unter den Teilnehmenden werden durch die Stadtwerke Schönebeck GmbH Preise für die Plätze eins bis drei im Gesamtwert von 1000 Euro ausgeschrieben.

„So etwas gibt es bestimmt nicht in jeder Stadt“, ist sich Knoblauch sicher. „Wir wollen unsere Einwohner an diesem Prozess beteiligen und nicht etwas hinter verschlossenen Türen entwickeln, was nachher nicht akzeptiert wird.“

Das finale Logo wird nach Auswertung aller Einsendungen in Abstimmung mit einer Agentur zu Ende entwickelt, digital angepasst und zur Verwendung optimiert, um grafische Anforderungen wie Social-Media-Tauglichkeit, Einbindung in Geschäftsunterlagen oder Nutzung auf Merchandising Artikeln zu erfüllen.

Ziel

Für das 800-jährige Jubiläum der Stadt Schönebeck soll ein Logo gefunden werden, das sowohl für die Werbung im Vorfeld für einen großen Wiedererkennungswert sorgt, als auch im Festjahr selbst als wiederkehrendes Symbol die Feierlichkeiten ständig begleitet. Es wird eine Wort-Bild-Marke gesucht, die zu einer hohen Bekanntheit und Identifikation in der Öffentlichkeit beiträgt.

Gestaltungsvorgaben

Das neue Logo ist frei in der Gestaltung. Das Motiv sollte aber klaren Bezug zur Stadt Schönebeck, ihrer Geschichte, ihren Persönlichkeiten und/oder Sehenswürdigkeiten besitzen und diese visualisieren. Das Logo sollte außerdem „800 Jahre Schönebeck (Elbe)“ enthalten und sowohl in Farbe als auch in der Schwarz-Weiß-Variante gut lesbar sein. Das Logo muss für alle Arten der Veröffentlichung geeignet sein.

Einreichung

Der Entwurf ist digital als PDF-Datei beziehungsweise im JPG-Format oder per Post als Din-A4-Ausdruck einzureichen. Entwürfe, die postalisch eingereicht werden, müssen – gut lesbar – die volle Anschrift der Teilnehmenden tragen. Die Teilnehmenden müssen aus rechtlichen Gründen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die eingereichte Arbeit von ihnen selbst gestaltet wurde und sie die uneingeschränkten Urheberrechte für den Fall der Urheberrechtsfähigkeit ihrer Einsendung besitzen. Den Einsendungen muss außerdem ein Exemplar dieser Teilnahmebedingungen ausgefüllt und unterschrieben beiliegen, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden. Einsendungen, bei denen die Unterschrift auf den Teilnahmebedingungen und/oder die unterschriebene Erklärung bezüglich der Urheberrechte fehlt, können von der Jury nicht in die Entscheidung einbezogen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss für die Entwürfe ist Freitag, 30. Juni 2021, 12 Uhr. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels beziehungsweise der Eingang der E-Mail. Eine Fristverlängerung behält sich die Stadt Schönebeck vor. Einsendeadresse: Stadt Schönebeck (Elbe), Stabsstelle Presse und Präsentation, Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe) oder per E-Mail an 800Jahre@schoenebeck-elbe.de. Die eingereichten Entwürfe werden nicht zurückgesendet. Eine Begründung der Ablehnung von Entwürfen erfolgt nicht.

Teilnehmerkreis

Der Wettbewerb richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Schönebeck. Teilnehmen können Einzelpersonen, Vereine, Gruppen und andere Organisationen. Jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einsenden. Name, Vorname und Anschrift müssen angegeben werden. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beschäftigte der Stadt Schönebeck, der Eigenbetriebe der Stadt Schönebeck sowie die Mitglieder der Jury.

Jury

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen: Oberbürgermeister, Stadtratsvorsitzende, Vorsitzender des Wirtschaftsrates, Vertreter der Volksstimme, Vertreter Elbe Medien, Vertreter Stadtwerke Schönebeck, Vertreterin Kultur und Sport der Stadt.

Preisvergabe durch öffentliche Abstimmung

Es werden Preise für die Plätze eins bis drei im Gesamtwert von 1000 Euro ausgeschrieben. Die Jury wählt aus den Einsendungen fünf Entwürfe aus, die in die finale Abstimmung kommen. Diese werden in der Volksstimme, auf der Internetseite der Stadt Schönebeck und der Elbe Medien Produktion GmbH veröffentlicht. Mit einem Coupon (Volksstimme, als Download auf den Seiten der Stadt und den Elbe Medien) kann in der Zeit von 1. Mai bis 30. Juni für Teilnehmende final abgestimmt werden. Die Jury wertet das Abstimmungsergebnis aus und stellt die Gewinner für die Plätze eins bis drei fest. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Nutzungsrechte

Die Teilnehmenden übertragen die uneingeschränkten Nutzungsrechte für die eingereichten Entwürfe an die Stadt Schönebeck zum Einsatz als Logo für das Stadtjubiläum sowie für weitere Werbezwecke honorarfrei und ohne weitere Entgelte, außer den zu gewinnenden Preisen. Die eingereichten Entwürfe dürfen von der Stadt Schönebeck sowohl modifiziert, als auch verarbeitet werden. Es besteht keine Verpflichtung, einen eingesandten Entwurf zu verwenden. Mit der Einsendung der Entwürfe erklären sich die Teilnehmenden außerdem einverstanden, dass die Entwürfe honorarfrei in den Medien, auf der Internetseite der Stadt Schönebeck, der Volksstimme und der Elbe Medien Produktion GmbH sowie in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können und der Name des Teilnehmenden genannt wird. Die Teilnehmenden versichern, dass alle bestehenden Verwertungs- und Nutzungsrechte ausschließlich ihnen zustehen, sie insbesondere allein berechtigt sind, über die urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu verfügen. Sie versichern gleichzeitig, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Teilnehmenden stellen die Stadt Schönebeck von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, die sie aufgrund von Verletzungen von Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstigen Rechten zu verantworten haben.

Datenschutzhinweise

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt konform zur geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für die Teilnahme am Logowettbewerb werden folgende personenbezogene Daten benötigt: Vor- und Zuname, Straße und Postleitzahl, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese Daten werden für die Ermittlung eines Gewinners benötigt. Die Daten werde in der Stabsstelle Presse und Präsentation verarbeitet und nur soweit in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehen an Dritte weitergegeben. Nach der Gewinnübergabe werden alle Daten gelöscht, mit Ausnahme der Daten des Gewinners. Auf die Datenschutzhinweise wird verwiesen.