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15-Kilometer-Radius Wie wird Regelung kontrolliert?

Wie weit ein Staßfurter oder ein Schönebecker derzeit fahren darf, ist mit dem 15-Kilometer-Radius festgelegt. Doch wer kontrolliert das?

15.01.2021, 23:01

Staßfurt/Schönebeck l Die Behörden im Salzlandkreis machen hierzu nur allgemeine Angaben, die vage bleiben: Man kontrolliere entsprechend der eigenen Kapazitäten oder im Rahmen der Möglichkeiten. Klar wird, dass sich die Bewegungseinschränkung nur stichprobenartig kontrollieren lässt.

Eigentlich zuständig für den 15-Kilometer-Radius ist der Salzlandkreis mit seinem Gesundheitsamt. Die dortigen Mitarbeiter sind aber keine Ordnungshüter im Außendienst. Die Landkreissprecherin teilt mit, „dass der Salzlandkreis die Regelungen nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen kontrollieren wird.“ Zugleich verweist man darauf, dass „dazu auch andere Ordnungsbehörden angehalten sind“. Es müssten also auch die Ordnungsämter von Städten wie Staßfurt oder Schönebeck draußen auf den Straßen kontrollieren, ob jemand sich dort bewegen darf.

Konkrete Absprachen zwischen Salzlandkreis und den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden scheint es allerdings laut Nachfrage nicht zu geben.

Die Polizei im Salzlandkreis sagt zum Thema: „Wir achten bei der Streife auf die Einhaltung des Radius‘ innerhalb unseres Aufgabengebiets“, so Polizeisprecher Marco Kopitz. Zuerst sei der Landkreis zuständig, die Polizei unterstütze beziehungsweise ist zuständig in der Nacht und am Wochenende, wenn Behörden nicht arbeiten. Zusätzliche Streifen, die nur den Bewegungsradius der Menschen kontrollieren, gibt es im Salzlandkreis nicht.

Generell achte die Polizei auf erste Indizien wie Kennzeichen von entfernten Städten und frage bei einer Kontrolle nach der Berechtigung der Fahrt. „Die Weiterfahrt kann unterbunden werden“, so Kopitz.

Der Wohnort einer Person ist immerhin noch im Personalausweis zu finden. Wie überprüft die Polizei aber, ob ein Autofahrer doch aus einem triftigen Grund unterwegs ist? Weil er zur Arbeit will, eine Prüfung hat, die Großeltern besucht? Das Land Sachsen-Anhalt lässt in der aktuellen Verordnung immerhin 17 „triftige“ Gründe zu, doch weiter als 15 Kilometer fahren zu dürfen: „Die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen“, Fahrten zum Wochenendgrundstück, Ehrenamt im sozialen Bereich oder „die Durchführung der Jagd zur Prävention eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest“.

„Wir müssen natürlich davon ausgehen, dass uns die Bürger die Wahrheit sagen“, so Polizeisprecher Kopitz. Die Kontrollierten müssen ihre Fahrt glaubhaft machen. „Es geht auch darum, Gespräche zu führen und Akzeptanz für die Maßnahmen herzustellen. Wir wollen nicht sinnlos Geld abkassieren“, so Kopitz.

Ob die Landespolizei in der Region zusätzliche Kräfte einplant, dazu ist von der entsprechenden Stelle nur vage zu hören: „Es stehen ausreichend Kräfte zur Verfügung“, so ein Sprecher in Magdeburg.

Als „Strafe“ für unnötige Reisen stehen 250 Euro im Bußgeldkatalog des Landes.