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Abriss Eigentümer unterliegt vor Gericht

Heute ist der "Hofjäger" verschwunden. Die Verwaltung vom Salzlandkreis konnte sich vor Gericht durchsetzen.

18.02.2019, 23:01

Staßfurt l In einem Gerichtsstreit ist der Eigentümer des ehemaligen „Hofjägers“ in Staßfurt den Behörden unterlegen. Der Salzlandkreis hatte den Abriss der ehemaligen Staßfurter Gaststätte in der Gartenallee im März 2018 angeordnet, monatelang war die Ruine gesperrt, die Sache wurde in mehreren Instanzen vor Gericht verhandelt.

Der Streit zwischen Eigentümer und Behörden dauerte das ganze letzte Halbjahr 2018. Auf Nachfrage teilte die Kreisverwaltung der Volksstimme mit: „Das gerichtliche Verfahren war zu Gunsten des Landkreises ausgegangen“, so Kreis-Sprecherin Marianne Bothe.

Gegen die erste Anweisung, genauer „Verfügung“, der Behörde vom März 2018, das Gebäude als Gefahr für die Öffentlichkeit abzureißen, hatte sich der Eigentümer gewehrt. Er legte Rechtsmittel ein. Der Streit landete vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg, wo die Anweisung zum Abriss als richtig bestätigt wurde. Der Eigentümer akzeptierte auch das nicht und legte im Sommer 2018 beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg Beschwerde ein.

Dort hat der Salzlandkreis nun nach fast einem Jahr endgültig Recht bekommen. Die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, Claudia Schmidt, bestätigt: Die Beschwerde des Eigentümers wurde in auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Daraufhin erging die Entscheidung zum Abriss, die hier im Eilverfahren kein „Urteil“, sondern „Beschluss“ des Gerichtes war.

Der Eigentümer hat nochmal Pech: „Die Kosten trägt der Unterlegene“, so die Kreissprecherin.

Aber auch hier ist die Geschichte des mittlerweile abgerissenen „Hofjägers“ nicht zu Ende. Der Eigentümer wollte das Gebäude trotz der Verfügung und der Entscheidung zweier Gerichte nicht abreißen lassen, so die Kreissprecherin.

In solchen Fällen macht der Salzlandkreis, rechtlich auf der sicheren Seite, davon Gebrauch, selbst zu handeln. Die Kreissprecherin erklärt: „Den Abriss hat der Landkreis in Form einer Ersatzvornahme durchgeführt.“ Das Bauamt der Salzlandkreisverwaltung beauftragte also selbst eine Abrissfirma und legte die Kosten aus. Diese Abrisskosten wird der Landkreis „dem Eigentümer in Rechnung stellen“.

Ersatzansprüche wegen der verlorenen Immobilen hat der Eigentümer übrigens nicht, aufgrund der ergangenen Verfügung, die durch die Gerichte bestätigt wurden.

Hintergrund: Die Bauabteilung des Salzlandkreises sah in der Ruine schon Anfang 2018 eine Gefahr für Passanten und Autofahrer. Dachziegel oder Steine hätten jederzeit herunterkommen können, schon äußerlich war dem „Hofgänger“ ein schlechter Zustand bescheinigt worden.

Im März 2018 hatte der Salzlandkreis den Eigentümer des Grundstücks per Ordnungsverfügung aufgefordert, die Abbrucharbeiten unverzüglich in Gang zu setzen. Die Behörden hatten einen Statiker mit der Begutachtung beauftragt. Dabei ergab sich, dass der Zustand im Inneren noch schlimmer war, als von außen vermutet. In mehreren Bereichen wurden Deckendurchbrüche festgestellt. Der Dachstuhl war nicht mehr standsicher. Der Experte sprach von „akuter Einsturzgefahr“. Damals gab es nur zwei Varianten: Kompletter Abriss oder ein Neubau, den der Besitzer im Streit hätte anbieten können. Da ein Neubau wegen hoher Kosten aber nicht per Verfügung angeordnet werden kann, sozusagen finanziell nicht zumutbar ist, kam die Verfügung zum Abriss. Daraufhin ließ der Landkreis die Stelle absperren.

Der Salzlandkreis gibt pro Jahr zehn Millionen Euro für die Fälle aus, wenn Eigentümer für den Abriss nicht zahlen.