Deponie Absage an Tempo 70

An der Deponie-Einfahrt in Staßfurt wird es keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 geben.

13.12.2018, 05:00

Staßfurt l Stadtrat Fred Hänsel (Die Linke/offene Liste) hatte vorgeschlagen, ein Tempolimit an der Deponie Staßfurt einzuführen. Keine schlechte Idee, denn der Wertstoffhof, der vom Salzlandkreis betrieben wird, liegt an der Landstraße zwischen Hohenerxleben und Staßfurt. Dort dürfen Autofahrer bis zu 100 km/h fahren. Fred Hänsel befürchtet, dass es dort zu Unfällen kommen könnte. Der Stadtrat hatte sich Gedanken gemacht.

Aber die Realität ist eine andere, wie eine Nachfrage bei der Straßenverkehrsbehörde des Salzlandkreises ergibt. Ganz im Gegenteil fahren Autofahrer dort offenbar so vorsichtig, dass kaum Unfälle passieren.

„Ein Unfallschwerpunkt besteht nicht“, erklärt Marianne Bothe, Sprecherin des Salzlandkreises, auf Nachfrage beim Fachdienst Straßenverkehr. An der Einfahrt zur Deponie gab es in den vergangenen drei Jahren nur drei Unfälle und die hatten nicht einmal alle damit etwas zu tun, dass Autos mitten auf der Landstraße anhalten, um in die Deponie zu fahren.

2016 kam es zu dem einzigen Unfall, bei dem ein Autofahrer an der Ausfahrt zur Deponie die Vorfahrt nicht beachtete. 2017 geschah ein Unfall mit einem Hund, der in ein Fahrzeug lief. 2018 baute ein Autofahrer dort allein einen Unfall, weil er durch Glätte von der Fahrbahn abkam.

Durch die wenigen Unfällen, die an der Deponie geschehen, sieht der Salzlandkreis keinen Anlass, ein Tempo 70-Schild aufzustellen. Es gibt „keinen ersichtlichen Grund für eine Änderung der bestehenden Regelung“, so Sprecherin Marianne Bothe. Zu diesem Schluss ist die Straßenverkehrsbehörde des Salzlandkreises gekommen, als sich die Mitarbeiter wegen der Volksstimme-Anfrage mit der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde noch einmal extra zu dem Thema beraten haben.

Dass Autofahrer an solchen gefährlichen Stellen langsam fahren sollen, muss nicht unbedingt immer über Tempo-Schilder geregelt werden. Denn auch ohne diese ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, dass an gefährlichen Stellen „eine geringere Geschwindigkeit geboten sein kann und auch ist“, betont Marianne Bothe.

Denn die Sprecherin macht deutlich: „Ferner darf auch nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb einer übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Das wäre in diesem Fall auch zutreffend.“ Gesunder Menschenverstand wird also auch vom Gesetzgeber im Straßenverkehr vorausgesetzt. Und wie die Statistik der Unfälle an der Deponie zeigt, funktioniert das dort auch ohne Temporeduzierung ziemlich gut.