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Erlebnisbad Rechtswidriger Beschluss

Der Beschluss zur Erhöhung des Zuschusses für das Bad im Salzland-Center war rechtswidrig. Es muss erneut abgestimmt werden.

02.03.2019, 08:37

Staßfurt l Die Diskussionen um das Erlebnisbad im Salzland-Center gehen weiter. In einem Schreiben vom Mittwoch teilt die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises der Stadt Staßfurt mit, dass der Stadtratsbeschluss vom 7. Februar zur Erhöhung des Zuschusses für das Erlebnisbad rechtswidrig war. „Zur Ursprungsbeschlussvorlage wurden Änderungsanträge gestellt, deren Inhalte nicht in den zuständigen beschließenden Ausschüssen vorberaten wurden“, erklärt Stabsstellenleiter Michel Peter. Es handele sich um eine andere Art der Finanzierung und damit um einen neuen Sachverhalt.

Was ist passiert? Eigentlich sollte am 7. Februar im Stadtrat über die Erhöhung der Eintrittspreise für das Schwimmbad im Salzland-Center abgestimmt werden. Die Fraktionen SPD/Grüne und UBvS brachten schriftliche Änderungsanträge ein, die CDU einen mündlichen. Die drei Anträge wurden zu einer Beschlussvorlage zusammengefasst. Der Inhalt: Der Zuschuss der Stadt Staßfurt zur Unterhaltung des Erlebnisbads im Salzland-Center wird um 25 000 Euro jährlich erhöht. Diesem Antrag stimmte der Stadtrat mehrheitlich zu. Über den ursprünglichen Antrag wurde gar nicht mehr abgestimmt.

„Das wurde als Änderungsantrag getarnt, war aber eigentlich ein neuer Sachantrag“, sagt Hartmut Wiest, Fraktionsvorsitzender UWG Salzland/AfD. „Darüber hätte nicht ohne Vorberatungen in den Ausschüssen abgestimmt werden dürfen.“ In der Stadtratssitzung hatte Wiest daher eine Zurückverweisung in die Ausschüsse eingefordert, auch um Zeit für Diskussionen zu gewinnen über die Frage, woher das Geld eigentlich kommen solle. Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde im Stadtrat abgelehnt. „Das wäre entbehrlich gewesen“, so Wiest jetzt. „Denn jede Fraktion hat das Recht, solche Anträge in die Ausschüsse zu verweisen.“ Dafür brauche es nicht mal eine Abstimmung.

Hartmut Wiest legte noch in der Nacht zum 8. Februar offiziell Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ein. Dieser wurde nun statt gegeben. Dass die Vorberatung für den neuen Antrag im Stadtrat selbst geführt wurde, erkannte die Kommunalaufsicht nicht an. Es muss eine Vorberatung in den Ausschüssen her. Wiest verlangte die Aufhebung des Beschlusses sowie die Zurückverweisung des haushaltsrelevanten Änderungsantrags in die zuständigen beschließenden Ausschüsse, dem folgte die Kommunalaufsicht. Zudem kritisierte Wiest das Vorgehen des Stadtratsvorsitzenden Peter Rotter (CDU): „Herr Rotter hat im Stadtrat versagt.“

Rotter, der das Verfahren im Stadtrat genehmigt hat, hat aber nachvollziehbare Gründe. „Ich war 100 Prozent der Meinung, richtig zu handeln. Ich habe mich geirrt“, zeigt sich Rotter einsichtig. „Ich nehme das sportlich. Das ist in Ordnung. Jeder lernt dazu.“ Er sieht das Positive. „Es ist wichtig, dass wir rechtskonforme Beschlüsse haben. Schlimmer wäre es gewesen, wenn der Beschluss auf einem Verfahrensfehler beruht hätte.“

Es gilt natürlich die Volksweisheit: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber die Gefahr hätte natürlich im Raum gestanden, dass dieser Formfehler dem Stadtrat irgendwann auf die Füße fällt. „Die Zeitverzögerung ist dabei in Ordnung“, sagt Rotter. Wichtiger ist ihm, dass alles seinen rechtlichen richtigen Weg geht. Eine Beanstandung durch die Kommunalaufsicht bleibt zwar aus, aber der Stadtrat muss erneut darüber tagen. Und einen neuen Weg gehen, der am Ende wohl zum gleichen Ergebnis, also der Erhöhung des Zuschusses führt.

Doch wie geht es nun konkret weiter? „Der Weg ist komplizierter. Der Beschluss aus dem Stadtrat muss aufgehoben werden, weil er in den Ausschüssen nicht vorberaten wurde. Danach ist der Weg aus formeller Sicht frei, um zuerst über den ursprünglichen Antrag der Preiserhöhung abzustimmen und danach über den neuen Antrag, der eine Erhöhung des Zuschusses vorsieht“, erklärt Antje Herwig, Rechtsexpertin im Rathaus der Stadt. „Die Abstimmungen werden im Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport und im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben sowie im Stadtrat neu auf die Tagesordnung gesetzt.“

Dann wird auch noch einmal darüber diskutiert, woher das Geld für die Erhöhung des Zuschusses kommen soll. Denn darüber konnte im Stadtrat nicht mehr diskutiert werden. „Vielleicht ist bei der Finanzierung auch eine Mischform möglich“, sagt Hartmut Wiest. „Man könnte die Preise für Kinder und Jugendliche gleich halten und nur die Preise für Erwachsene anheben. Dann würde der Zuschuss geringer ausfallen“, argumentiert er.