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Ermittlungen Flucht aus brennender Laube gescheitert

Nach einem Laubenbrand in Hecklingen, bei dem ein Mann ums Leben kam, hat die Polizei Brandstiftung ausgeschlossen.

06.09.2019, 15:38

Hecklingen l Im Fall des Toten, der in der Laube eines Kleingartenvereins in Hecklingen in der Nacht am frühen Sonntagmorgen gefunden wurde, nachdem das Gebäude in Flammen aufgegangen war, gibt es neue Erkenntnisse.

In der Gerichtsmedizin war eine Obduktion der Leiche im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt worden. Diese ist jetzt abgeschlossen, teilt Polizei-Pressesprecher Marco Kopitz mit. Fest steht, dass es sich um eine männliche Person und vermutlich um einen Unglücksfall handelt. „Wir können jetzt ein Verbrechen auch anhand der Untersuchungsergebnisse mit Sicherheit ausschließen“, so Kopitz. Damit bestätigen sich die Vermutungen der Polizei, die bereits davon ausgegangen war, dass der Mann nicht durch fremdes Einwirken ums Leben gekommen war. „Das vorläufige Ergebnis schließt eine Einwirkung Dritter aus“, hieß es dazu am Freitag auch in einer Mitteilung.

Das Alter des Mannes kann derzeit nicht bestimmt werden. Das sei im Zuge der Obduktion im Fall des Lauben-Opfers nicht möglich, weil es sich um ein Brandopfer handele, erklärte Kopitz. Es müsse ein DNA-Abgleich vorgenommen werden und das dauere.

Das heißt, die Identität des Mannes ist nach wie vor nicht klar. Es gebe einen Verdacht, dieser habe sich aber noch nicht bestätigt. Sicher ist indes, dass der Mann an einer sogenannten Rauchgasintoxikation, also einer Rauchgasvergiftung und schweren Verbrennungen gestorben ist.

Freitag führte die Polizei vor Ort Ermittlungen zur Brandursache durch. Gegen Mittag lagen die Ergebnisse nach Anfrage der Volksstimme vor. Es wurde festgestellt, dass der Brand im Wohnbereich der Laube ausgebrochen ist. „Als vorläufige Ursachen kommen sowohl elektrische Geräte als auch offenes Feuer in Betracht. Das abschließende Brandortgutachten steht noch aus“, so Marko Kopitz. Für die Ermittler steht fest, dass der Mann offenbar versucht hatte, die Laube in Richtung Haupteingang zu verlassen und die Flammen ihm den Weg dorthin versperrten. Daraufhin begab er sich zur Hintertür, welche aber verschlossen war und eine Öffnung nicht gelang. Eine vorsätzliche Brandlegung durch Dritte kann im Ergebnis der bisherigen Brandortuntersuchung ebenfalls ausgeschlossen werden, informiert die Polizei.