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Hundesteuer Neue Satzung für Güsten steht

Nun sind auch steuerbefreite Vierbeiner wie Blindenhunde oder Ermäßigungen wie für Jagdhunde Bestandteil der Güstener Satzung.

Von Falk Rockmann 23.03.2016, 00:01

Güsten l Nach einigen Monaten der Ergänzungen und Änderungen durch den Stadtrat hat dieser nun für die Hundehalter in der Stadt Güsten einschließlich Amesdorf, Osmarsleben und Warmsdorf Montagabend eine neue Hundesteuersatzung beschlossen.

Demnach sind für den 1. Hund 50 Euro fällig, für den 2. 100, für den dritten und jeden weiteren Hund jeweils 125 Euro. Halter gefährlicher Hunde haben 550 Euro zu berappen. Laut Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz sind das momentan „Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier. Das gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden“, heißt es in der Satzung.

Steuerbefreit sind auf Antrag beispielsweise Halter von Gebrauchshunden für die Bewachung von Herden, von Blindenhunden oder sonst hilfebedürftige Halter, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen.

In den Genuss von Steuerermäßigungen kommen derweil ebenfalls auf Antrag Wachhunde, die der Bewachung von bewohnten Grundstücken dienen, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen. Zudem unter anderem auch Rettungshunde und Jagdgebrauchshunde, deren Halter entsprechene Prüfungen vorzuweisen haben. Auch Hundehalter, die in einem Hundesportverein organisiert sind, können eine Steuerermäßigung beantragen.

Besondere Regelungen gibt es außerdem für „zuverlässige Züchter“ von Rassehunden.

Stadtrat Uwe Opitz (CDU)lobte die „super Hundesatzung“. Allerdings müsse nun auch kontrolliert werden, ob jeder Hund eine entsprechende Steuermarke trage.

Stadträtin Erika Lissek (SPD)vermisste unterdessen einen Passus. Ihrer Meinung nach müssten Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen.